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Die NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check.

Mit Tarifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung

NGG rät zum Weihnachtsgeld-Check

Der Countdown zum Jahresende 2022 läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte in Herne sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Mitteilung von Mittwoch (7.12.2022).

„Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Martin Mura von der NGG-Region Ruhrgebiet. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

6.600 Herner mit Minijob

Insbesondere für die rund 6.630 Menschen, die in Herne laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Mura. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Martin Mura. Die NGG-Region Ruhrgebiet informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: Tel 0208 305 82 20 oder Mail an .

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Mura. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

Mittwoch, 7. Dezember 2022 | Quelle: NGG