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Vergleich deckt unbekannte Vorwürfe zu

Krankenhausgemeinschaft kündigt fristlos

Der Termin vor dem Arbeitsgericht, in dem es um die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel am 7. September 2020 ging, dauerte ganze zehn Minuten. Und noch ehe auch nur einer der Kündigungsgründe auf dem Tisch von Richterin Große-Wilde landete, zog Rechtsanwältin Hansen als Vertreterin der Arbeitgeberseite einen Vergleich aus der Akte, der wohl vorher mit dem Rechtsbeistand der Klägerin, Rechtsanwalt Potthoff-Kowol, abgestimmt worden war.

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Die beiden Prozessvertreter hatten auch vereinbart, dass die mit der Kündigung verbundenen Vorwürfe gegen die seit vier Jahren beschäftigte Klägerin keine Erwähnung finden und im Protokoll auch nicht festgehalten werden sollten. Und was immer auch im Sommer dieses Jahres zwischen Mitarbeiterin und Arbeitgeberin vorgefallen sein dürfte, aus der fristlosen Kündigung wurde eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu akzeptablen Bedingungen. Die Ex-Mitarbeiterin verlor zwar ihren Arbeitsplatz, bekommt aber durch die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung bis Ende März ihr Gehalt auf der Basis von monatlich 4.500 Euro brutto. Dazu zahlt die Krankenhausgemeinschaft der Frau noch eine Abfindung in Höhe von 9.000 Euro brutto.

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Außerdem wurde noch die sogenannte „Turboklausel“ vereinbart. Danach bekommt die Frau im Falle eines neuen Arbeitsverhältnisses vor dem 31. März 2012 den dann fälligen Restlohn als Zuschlag auf die Abfindung. (AZ 3 Ca 1703/20)

| Autor: Helge Kondring