
In Millionenprozess kommt Bewegung
Die Millionenklage der St. Elisabeth-Stiftung gegen fünf Mitglieder ihrer Vorgängerin Stiftung Katholisches Krankenhaus Marienhospital ist schon fast fünf Jahre alt, doch nach 20 Monaten Pause, in denen vor allem die Klägerin Auflagen der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Vorsitz von Dr. Rottkemper erfüllen musste, wurde der Prozess am letzten Oktoberfreitag (30.10.2020) erneut verhandelt. Es geht um einen von Klägeranwalt Dr. Björn Zenzen errechneten Schadenersatz von über vier Millionen Euro, wie er im Februar 2019 dem Landgericht erläutert hatte (halloherne berichtete).
Die habe die Vorgängerstiftung ihrer Nachfolgerin aufgrund „völlig überzogener Beraterhonorare und satzungswidriger pauschalen Aufwandsentschädigungen“ als Schaden hinterlassen. Eine Konzernprüfung durch das Finanzamt Herne 2016 führte auch deshalb zum rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit. Allein dadurch entstand ein Steuerverlust bis Ende 2016 von 670.000 Euro.
Zwei Jahre später hatte die Staatsanwaltschaft Bochum bei allen Beteiligten noch Hausdurchsuchungen vornehmen lassen, in deren Akten die Zivilkammer später noch Einsicht genommen hatte. Schon im Februar 2019 hatte der Kammervorsitzende den Parteien zu bedenken gegeben, dass im „schlimmsten Fall eine Prüfung des komplizierten Sachverhalts durch Wirtschaftsprüfer“ unumgänglich sei. Deshalb schon damals seine Frage, ob es nicht eine gütliche Lösung geben könne, „damit die Sache nicht weiter eskaliert.“ Um das zu erleichtern, wird die Zivilkammer den streitenden Parteien in der ersten Novemberwoche 2020 einen umfangreichen Vergleichsvorschlag übermitteln, den beide Seiten prüfen können. Dazu vereinbarten die Parteien Stillschweigen gegenüber Dritten. (AZ 3 O 377/16)