halloherne.de

lokal, aktuell, online.
Die cool cats zum Hellmann-Gerichtsverfahren.

Erstmal vorsichtiges Abtasten im Millionenprozess

Vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Vorsitz von Dr. Rottkemper hat am Donnerstagnachmittag (21. 2.2019) der Schadenersatzprozess über die Millonenklage der St. Elisabeth-Stiftung gegen fünf ehemalige Mitglieder der früheren Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital und drei im Umfeld der Fünf gegründete Firmen begonnen. Aus wirtschaftlichen Gründen auf zunächst eine Million Euro beschränkt, wie Klägervertreter Dr. Zenzen der Kammer erläuterte, geht es insgesamt um 4.373.000 Euro, die der Nachfolgestiftung durch „völlig überzogene Beraterhonorare und satzungswidrige pauschale Aufwandsentschädigungen“ als Schaden hinterlassen worden seien und außerdem nach einer Konzernprüfung durch das Finanzamt Herne 2016 zum rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit geführt hatten (halloherne berichtete).

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Bis zur Klageerhebung Ende 2016 waren allein dadurch Steuerverluste von 670.000 Euro aufgelaufen. Die Bochumer Zivilkammer, die erst einmal nur Einzelpunkte der 130 Seiten umfassenden Klageschrift ansprach, deutete an, dass sie „im schlimmsten Fall“ eine Prüfung des komplizierten Sachverhalts durch Wirtschaftsprüfer veranlassen müsse und fragte deshalb die Parteien nach der Möglichkeit einer Einigung auf dem Vergleichsweg. Immerhin stehen noch strafrechtliche Ermittlungen im Raum, nachdem die Staatsanwaltschaft Anfang 2018 bei allen Beklagten noch Hausdurchsuchungen veranlasst hatte (halloherne berichtete).

Der Stand der Ermittlungen war der Zivilkammer nicht bekannt. Doch Vorsitzender Dr. Rottkemper kündigte an, vor einem Fortgang des Verfahrens Einsicht in alle unter einem einzigen Aktenzeichen geführten Ermittlungsakten zu nehmen. Seine Frage nach einer Einigung wurde von einigen Beklagten zwar nicht grundsätzlich verneint, dürfte aber „bei der Höhe der eingeklagten Summe schwierig werden,“ so die Prozessvertreter fast unisono.

Vor allem Rechtsanwalt Himmelmann als Vertreter des früheren Kuratoriumsvorsitzenden, Dechant Christian Gröne, hielt der Stiftung vor „meinen Mandanten in der Öffentlichkeit kriminalisiert zu haben.“ Die Anschuldigungen „die Tatbestandsvoraussetzungen der Veruntreuung (§ 266 Strafgesetzbuch) erfüllt zu haben“ seien eine „persönliche Kriegserklärung“ gewesen. Der in der Klageschrift der Elisabeth-Stiftung für einen Vermögensverlust von 221.757 Euro verantwortlich gemachte Ex-Vorsitzende konnte mittlerweile vor dem Finanzgericht Münster zehn Prozent dieser Summe ins rechte Licht setzen, wie sein Anwalt auf ein schriftlich noch nicht zugestelltes Urteil hinwies. Die Finanzrichter hätten am Mittwoch (20. 2.2019) festgestellt, dass die Feier zum 50. Geburtstag des Vorsitzenden im Juli 2011 mit 350 Gästen, für die das damalige Kuratorium fast genau 21.000 Euro bewilligt hatte, „bis auf wenige Gäste eine betrieblich veranlasste Veranstaltung“ gewesen sei. Die Betriebsprüfung hatte in ihrem Bericht „das Fehlen jeglicher Buchungsbelege in den Unterlagen der Stiftung gerügt und diese Unterlagen trotz wiederholter Aufforderung des Prüfers auch nicht bekommen,“ so die von ihrem Generalbevollmächtgten Freitag vertretene Elisabeth-Stiftung unter Hinweis auf den Prüfungsbericht.

Stiftungsanwalt Dr. Zenzen ging auch auf die Vorhalte des Kollegen Himmelmann ein und stufte die Feststellung des Finanzgerichts, wenn es denn so gewesen sei, „angesichts der von uns geforderten Schadensersatzsummen von über vier Millionen als Peanuts ein.“ Wenn es um die Rückforderung siebenstelligen Schadensersatzes gehe, der gesamtschuldnerisch eingeklagt werde, könne es schon vorkommen, dass sich einer der Beklagten „verunglimpft“ fühle.

Anzeige: Glasfaser in Crange

Der frühere Kuratoriumsvorsitzende wurde beim Finanzgericht Münster übrigens von seinem früheren Stellvertreter und Wirtschaftsprüfer Dieter Doktorczyk vertreten, der mit 1,76 Millonen Euro Vermögensschaden auf der Beklagtenliste der Elisabeth-Stiftung steht. Nach Darstellung seines Anwalts Dr. Borggreve „hat mein Mandant das Geld nicht, weder verschoben noch versteckt.“ Schwieriger Boden für eine mögliche Einigung, für die Kammervoritzender Dr. Rottkemper aber auch noch eine andere Möglichkeit andeutete. Die Verbindung des nach Strafanzeige der Elisabeth-Stiftung in Gang gekommenen Ermittlungsverfahrens mit dem zivilrechtlichen Verfahren nach Studium der bisherigen Ermittlungsakten, „um dann vielleicht beide zu erledigen, damit die Sache nicht weiter eskaliert.“ In zwei Wochen will die Kammer ihre Entscheidung bekanntgeben, wie es in diesem schwierigen Verfahren weitergeht (AZ 3 O 377/16)

| Autor: Helge Kondring