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Der Zoll überprüft die Beschäftigten (Symbolbild).

Zoll nimmt in Eickel eine 23-Jährige mit serbischen Pass fest

Illegale Beschäftigung in Gastronomie beendet

Am Samstag (13.5.2023) überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Gastronomie- und Hotelbetrieb in Herne-Eickel, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag (16.5.2023). Eine 23-Jährige, die im Keller mit Aufräumarbeiten beschäftigt war, legte einen serbischen Reisepass vor. Sie hatte keine Arbeitserlaubnis und wurde vorläufig festgenommen. Sie musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen.

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Zudem überprüften die Beamten ein Restaurant in Gelsenkirchen. Zwei dort angetroffene Türken (24 und 26 Jahre) gaben sich zunächst als Kunden aus, tatsächlich arbeiteten sie aber. Sie konnten nur ihre türkischen Reisepässe mit einem polnischen Arbeitsvisum vorlegen. Einen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt hätte, besaßen sie nicht.

250 und 300 Euro Sicherheitszahlungen

Die Zollbeamten nahmen sie wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Zahlung von Sicherheitsleistungen in Höhe von 300 und 250 Euro an, da die Männer ausreichend Bargeld dabeihatten.

Über den weiteren Verbleib der Frau sowie den der beiden Türken entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Ihre Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

| Quelle: Hauptzollamt Dortmund