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Über 30 Erdkröten wie diese wurden am Gysenberg von Tierquälern totgetreten oder totgefahren - nun setzt die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro aus, um den oder die Täter zu finden (Archivbild).

Tierschützer wollen den oder die Täter finden

Getötete Kröten: Peta setzt Belohnung aus

Nach dem Vorfall mit über 30 getöteten Erdkröten am Gysenberg (halloherne berichtete), die von mutmaßlichen Tierquälern totgetreten oder gefahren wurden, gibt es nun eine Entwicklung.

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Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierschutzorganisation Peta nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. "Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder unter Tel 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym", heißt es in einer Mitteilung.

Anzeige wurde erstattet

Die zertretenen Körper waren auf den asphaltierten Wegen am Streichelzoo. Erdkröten stehen unter Artenschutz und sind zurzeit auf der Suche nach Laichplätzen. Der Naturschutzverband BUND geht von einer vorsätzlichen Tat aus und hat gemeinsam mit dem NABU Anzeige erstattet. „Es hat dort ein Massaker an Erdkröten stattgefunden. Anders können wir es gar nicht benennen. 30 Erdkröten wurden komplett zertreten“, berichtete Gerhard Kalus vom BUND Herne gegenüber halloherne.

So sahen die Erdkröten aus, die zu Tode getreten wurden.

Die Peta möchte nun Aufklärung betreiben. „Mit der Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach möglichen Tätern unterstützen und potenzielle Zeugen ermutigen, bei Tierquälerei nicht wegzusehen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. „Kröten empfinden Angst und Schmerzen, wie andere Tiere. Sie absichtlich totzutreten ist nicht nur grausam, sondern auch ein Verstoß gegen des Tier- und Naturschutzgesetz. Wer wehrlose Tiere quält, schreckt zudem möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

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Geldstrafe oder Gefängnis möglich

Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

| Quelle: Peta
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