
Fraktion kritisiert die Antwort der Verwaltung zur 'Baulandsteuer'
Die Linke will 'Grundsteuer C' einführen
Seit dem 1. Januar 2025 können Kommunen eine weitere Grundsteuerart erheben: Die Grundsteuer C, die auch "Baulandsteuer" genannt wird. Dazu äußert sich die Fraktion der Linken in einer Pressemitteilung von Samstagabend (7.6.2025).
„Stellen Sie sich mal vor, Sie erhalten die Möglichkeit, etwas zusätzliches Geld zu bekommen. Ich rede nicht von 'bekommen‘, sondern von der Möglichkeit 'zu bekommen.‘ Was würden Sie tun? Ich würde auf jeden Fall prüfen, ob ich das Geld nehme. Nach den Voraussetzungen dafür fragen. Was ich dafür tun muss. Welche Auswirkungen es hat, wenn ich das Geld nehme – zum Beispiel, ob sich andere Einnahmen verringern oder ich erst Geld investieren muss, um es überhaupt zu bekommen“, stellt Veronika Buszewski, Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat der Stadt Herne, fest.
Bauland durch höheren Hebesatz mobilisieren
„Genau danach haben wir im Planungsausschuss gefragt – nach den Bedingungen einer Einführung einer sogenannten Grundsteuer C“, fährt Detlev Schaub, Mitglied im Planungsausschuss für Die Linke, fort. Er erklärt: „Mit der Grundsteuer C kann eine Kommune Bauland mobilisieren, indem sie für unbebaute, aber baureife Grundstücke, einen höheren Hebesatz festlegt, als für die übrigen Grundstücke. Die Einführung würde zu entsprechend höheren Grundsteuereinnahmen führen und hätte außerdem eine Lenkungswirkung, um Grundstücksspekulationen zu verhindern. Des weiteren gäbe es dadurch eine Handhabe, gegen ausbeuterische, allein profitorientierte Vermietung von Schrottimmobilien vorzugehen.“
Buszewski fügt verärgert an: „Doch wie antwortet die Verwaltung auf die Fragen? 'Da die Einführung der Grundsteuer C nicht angedacht war, sind hier keine Ermittlungen durchgeführt worden.‘ Ganz ehrlich? Wenn ich mir so eine Gelegenheit entgehen lassen würde, dann würden mich alle, die ich kenne, zum Teufel oder wohin auch immer schicken.“
'Antwort ist eine Frechheit'
„Diese Antwort ist eine Frechheit“, kritisiert Schaub. „Hätte die Verwaltung zumindest einen Grund genannt, warum die Einführung nicht angedacht ist – z. B. Personalmangel oder 'haben wir uns noch nicht mit beschäftigt‘ – dann könnte man darauf reagieren. So aber bleibt nichts anderes übrig, als hilflos die Schultern zu zucken. Resignierend: Wenn die Verwaltung nicht will, dann wird es auch nicht gemacht! So einfach kann Kommunalpolitik sein.“
Buszewski führt weiter aus: „Es ist gut für die öffentliche Wahrnehmung, sich öffentlich allgemein über mangelnde Entscheidungskompetenz der Kommune zu beschweren, wie es Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda gerne tut. Bekommt man aber endlich ein Instrument zur Aufbesserung des Haushalts und für eine Lenkungswirkung an die Hand, dann ist es ein Skandal, erst gar nicht daran zu denken, dieses zu nutzen.“
Schaub sagt abschließend: „Aber eine Hoffnung gibt es noch: Die Verwaltung kann sich jederzeit umentscheiden. Wir wissen alle: Die Hoffnung stirbt zuletzt.“