
Küchenhacks der Verbraucherzentrale NRW
Brot aus Blumentöpfen und Hähnchen auf der Dose
Auf der Suche nach leckeren Grill- und Kochrezepten sind gute Tipps beliebt – umso mehr, wenn sie einfach zuzubereiten sind und auch noch witzig daher kommen. Besonders hip scheint das Bierdosen-Hähnchen zu sein, das in Grill- und Rezepteforen ebenso empfohlen wird wie von weithin bekannten TV-Kochstars. Und Discounter haben schon versucht, mit diesem Zubereitungstipp den Verkauf von Hähnchen und Bierdosen zu steigern: Das ganze, gewürzte Huhn wird dabei mit der hinteren Körperöffnung über die geöffnete Bierdose gestülpt und in den Kugelgrill oder Backofen gestellt. Nach ein bis eineinhalb Stunden soll das legendäre Beer Butt Chicken nach US-Vorbild verzehrfertig sein.
Auf Nachfragen besorgter Verbraucher hin, ob die Bierdosen für diese Verwendung überhaupt geeignet sind, hatte die Verbraucherzentrale NRW im Sommer 2014 beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um eine entsprechende Prüfung gebeten. Das Ergebnis: Das Institut rät klar von dieser Art der Zubereitung ab. Durch die hohen Temperaturen, Fett und Alkoholdämpfe können sich Druckfarben sowie Dosenlack lösen, zersetzen und ins Lebensmittel gelangen: „Es ist davon auszugehen, dass die Hitze beim Grillen und Braten gesundheitsschädliche Substanzen aus der bedruckten Außenseite und der beschichteten Innenseite der Bierdose löst, die in das Hähnchenfleisch übergehen.“
Einige darüber hinaus von uns befragte Brauereien wiesen nur darauf hin, dass das keine „bestimmungsgemäße Nutzung“ von Getränkedosen sei und sie daher „keine Garantien“ oder „keine Empfehlung“ bezüglich solcher Nutzung geben könnten.
Das Fazit: Wer auf die bedenkliche „Würze“ aus Farben und Lack lieber verzichten möchte, sollte „Bierhintern-Huhn“ oder andere Varianten von „besoffenen Hähnchen“ mit einem speziellen Hähnchenbräter mit Flüssigkeitsbehälter zubereiten. Auch die Verwendung von Blumentöpfen anstelle von Brotbackformen taucht immer wieder als Tipp auf.
„Wir können von solchem „Umfunktionieren“ von Gegenständen, die nicht für Lebensmittelkontakt geeignet sind, nur abraten“, sagt Silke Gerstler, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Herne. Denn für Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen, gelten europaweit strenge rechtliche Regeln.
Sie dürfen die menschliche Gesundheit nicht gefährden und Lebensmittel weder im Geschmack noch im Geruch oder Aussehen beeinträchtigen und sie dürfen auch nicht die Zusammensetzung von Lebensmitteln unvertretbar verändern. Bei einem Blumentopf, der ja nicht für Lebensmittelkontakt vorgesehen ist, ist daher nicht abzusehen, ob Stoffe von diesem ins Lebensmittel übergehen können, ob im Ofen schädliche Substanzen verdampfen und ob das Lebensmittel dadurch nachteilig beeinflusst wird.