
Kevin S. Sarwar, Anwalt für Verkehrsrecht, informierte
ACE-Clubabend zum Thema 'Fahrerflucht'
Das Jahr 2024 bringt auch für Autofahrer zahlreiche neue Regeln. Zudem wird in der Politik diskutiert, Unfallflucht zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Der Verkehrsgerichtstag, der Ende Januar 2024 in Goslar tagte, sprach sich mit großer Mehrheit gegen die Bagatellisierung aus: „Der Arbeitskreis ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass auch nach Unfällen mit Sachschäden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar bleiben soll“, heißt es in der Empfehlung.
Allerdings schlagen die Experten vor, dass die Vorschriften zum Paragrafen 142 Strafgesetzbuch (StGB) reformiert werden, da ihre Komplexität Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordere. Die Einschätzung der Verkehrsexperten ist für den Gesetzgeber nicht bindend, in vielen Fällen folgt er ihnen aber.
Der Vertrauensanwalt des Auto-Club Europa (ACE) für Verkehrsrecht, Kevin S. Sarwar aus Herne, hielt beim Clubabend des ACE-Kreises Herne einen Vortrag zum Thema Paragraf 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich Fahrerflucht) und ging auf die Fragen der Mitglieder und Gäste zu diesem Thema ein.
Komplexität erläutert
Er erläuterte besonders die Komplexität und die Unklarheit des Paragrafen 142 StGB, der es in der Praxis erschwert, zu beurteilen, was eine angemessene Wartezeit nach einer Beschädigung an Fahrzeugen oder Personen ist, um die Feststellung der Personalien sowie die Schadensabwicklung zu ermöglichen.
Auch Rechtsanwalt Sarwar sprach sich gegen eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit bei reinem Sachschaden aus, da Sachschäden durchaus erhebliche Summen erreichen können. Grundsätzlich betrachtet er die Vorschläge des Bundesjustizministers als ein Vorgehen mit der „Heckenschere“, zumal wesentliche Probleme des Tatbestandes nicht angegangen werden. Er folgt den Vorschlägen des Verkehrsgerichtstages, eine angemessene Wartezeit zu definieren und die freiwillige tätige Reue bei jeder Unfallflucht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall zu ermöglichen. So sollte die tätige Reue auch zur Straffreiheit führen.
Hinterlassen eines Zettels reicht nicht aus
Aus vielen Fällen seiner beruflichen Praxis als Anwalt empfiehlt Kevin S. Sarwar in jedem Fall, nicht wegzufahren, ohne auf den Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges zu warten. Falls nicht weiter gewartet werden könne, rät er, die Polizei anzurufen.
In Zweifelsfällen empfiehlt er als Vertrauensanwalt für Verkehrsrecht, Zeugen, die auf eine Schadenverursachung hinweisen, ernst zu nehmen oder besser die Polizei zu kontaktieren, insbesondere, wenn man aus dem Fahrzeug ausgestiegen sei, um eine mögliche Kollision zu überprüfen, denn Zeugen können den Vorfall beobachtet haben. Nur die Polizei könne prüfen, ob es wirklich zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen sei.