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Das Finanzamt Herne-Mitte.

Steuererklärung 2016

Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuer-Bescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt. „Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt Peter Niedenführ, Leiter des Finanzamts Herne, und rät allen, kein Geld zu verschenken.

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Peter Niedenführ.

Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und mit Hilfe von ELSTER elektronisch ans Finanzamt geschickt werden. Dies kann mit ElsterFormular, dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung, oder mit einem im Handel erhältlichen Steuerprogramm erfolgen. Alternativ kann die Steuererklärung auch direkt im ElsterOnline-Portal ausgefüllt und von dort ans Finanzamt übermittelt werden. Wer sich bei der Steuerverwaltung im ElsterOnline-Portal registriert, erhält einen bequemen, sicheren und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und auf elektronischem Weg – ohne Ausdruck und Unterschrift – direkt an das Finanzamt gesendet. Weitere Informationen sowie das Programm ElsterFormular stehen unter www.elster.de bereit. „Wer bereits im Vorjahr die Steuererklärung elektronisch erledigt hat, kann in der Regel auf die gespeicherten Daten zurückgreifen und diese individuell übernehmen. Einmal elektronisch angefangen, gehen die kommenden Steuererklärungen viel leichter von der Hand! Das Ausfüllen der Steuererklärung geht deutlich schneller. Außerdem bietet eine elektronisch übersandte Steuererklärung die Möglichkeit, den Steuerbescheid zusätzlich auch elektronisch zu erhalten“, so Niedenführ.

Steuererklärung 2016 einreichen.

Zudem steht seit 2014 der Belegabruf, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt, als kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung zur Verfügung. Um die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, können über ELSTER einige der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen, abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. „Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie bereits dem Finanzamt vorliegende Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und gegebenenfalls ergänzen müssen“, erläutert Niedenführ. „Vor der Nutzung ist jedoch eine einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal nötig.“ Allerdings stehen der Finanzverwaltung wegen gesetzlicher Übermittlungs-fristen einige Daten gegebenenfalls erst ab dem 28. Februar zur Verfügung und sind auch erst dann über die vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar.

Das Finanzamt Herne hat einige Informationen zur Steuererklärung 2016 zusammengestellt. Der Grundfreibetrag steigt von 8.472 Euro im Jahr und pro Person auf 8.652 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Der Höchstbetrag für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt (zum Beispiel Kosten für Ernährung, Wohnung, Hausrat) einer gesetzlich unterhaltsberechtigten und gleichzeitig bedürftigen Person (zum Beispiel Eltern, Kinder) wurde ebenfalls von 8.472 Euro auf 8.652 Euro angehoben. Wer Unterhalt leistet und diese Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend macht, muss die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers angeben, wenn dieser im Inland lebt. Zahlungen an Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, können übrigens nach dieser Regelung nicht abgesetzt werden, da die Kosten bereits durch das Kindergeld beziehungsweise die Kinderfreibeträge abgedeckt sind.

Im Finanzamt Herne-Mitte.

Um Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner (Realsplitting) abziehen zu können, muss der Unterhaltsleistende ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers in seiner Steuererklärung angeben. Der Unterhaltsempfänger ist für diesen Zweck verpflichtet, seine Steuer-Identifikationsnummer dem Unterhaltsleistenden mitzuteilen. Tut er dies nicht, kann der Unterhaltsleistende bei seinem Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers erfragen. Die Regelungen sind auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Der Kinderfreibetrag steigt um 48 Euro auf 2.304 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 96 Euro auf 4.608 Euro pro Elternpaar.

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Steuertipps für Rentner.

Für Bürger, die 2016 Rentner geworden sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 72 Prozent. 2016 bleiben somit 28 Prozent der vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Beträgt die jährliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn in 2016 nicht mehr als 14.099 Euro und liegen keine weiteren Einnahmen vor, fallen grundsätzlich keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten Personen verdoppelt sich dieser Betrag. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt von 22.172 Euro auf 22.767 Euro im Jahr. Bei einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 45.534 Euro. Für 2016 erkennt das Finanzamt davon 82 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben an. Alleinstehende können somit die Ausgaben zur Altersvorsorge bis zu einer Höhe von 18.669 Euro und zusammenveranlagte Ehepaare sowie gesetzliche Lebenspartner bis zu 37.338 Euro als Sonderausgaben absetzen.

| Quelle: Finanzamt Herne
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