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Die Polizei kontrolliert Kindersitze (Archiv).

Kindersitz-Kontrolle

Die Direktion Verkehr führt zusammen mit dem Bezirksdienst am Dienstag (18.Oktober 2016) zwischen 7.30 und 9 Uhr eine Kindersitz-Kontrolle an der KiTa Löwenherz, Wiescherstraße 120 - 122, durch. Die Polizei wird die Eltern ausführlich über die Sicherung der Kinder in Fahrzeugen informieren.

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Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind (§ 21 StVO). Geeignet sind Rückhalteeinrichtungen, die entsprechend der ECE Regelung Nr. 44 (BGBI II, 1984, Seite 458) gebaut, geprüft, genehmigt und durch das Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Diese gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder als Mitfahrer im Auto gibt es bereits seit 1993. Den verantwortlichen Fahrzeugführern droht bei Missachten dieser Sicherungspflicht je nach Verstoß ein Verwarnungsgeld oder eine Anzeige.

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Das richtige Montieren der Kindersitze wird genauso kontrolliert wie das sichere Anschnallen der Kinder, weil ein falsch montierter Kindersitz und ein nicht richtig sitzender Gurt in Falle eines Verkehrsunfalls keinen optimalen Schutz bieten. In diesem Zusammenhang wird hiermit ausdrücklich auf die Kindersitz-Beratungsstelle der Bochumer Polizei hingewiesen: in Bochum, Universitätsstr. 108, Tel 0234 / 909 5141.

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