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Fußpflege und Einlagen retten Arbeitsplatz

Eigentlich war das Arbeitsverhältnis von Monteur S. bei bei der Herner IFÜREL EMSR (Elektro-Mess-Steuer-Regel) Service GmbH nach krankheitsbedingter Kündigung vom 24. Juni zum 31. Juli 2015 schon zwei Wochen beendet, als sich S. mit seinem Anwalt Kasper Mitte August mit seinem ehemaligen Arbeitgeber vor Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski zum Gütetermin traf. Doch seit Montag (17. August) ist der Monteur ab 6.15 Uhr wieder auf seiner alten Baustelle in Duisburg im Einsatz.

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Der seit vier Jahren bei Ifürel beschäftigte Mann hatte nach Angaben von Personalleiter Myalski und Assessor Rosenke vom Arbeitgeberverband seine krankheitsbedingte Kündigung dadurch herbeigeführt, dass er sich selbst gesundheitlich nicht mehr fit genug für die Anforderungen seines Jobs gefühlt habe. S. habe über die Beeinträchtigungen durch Neurodermitis und Allegien geklagt und seit einem halben Jahr Schwierigkeiten gehabt, längere Strecken zu laufen. Die Richterin tat das, was bei krankheitsbedingten Kündigungen zu tun ist, und fragte nach längeren Arbeitsunfähigkeiten über sechs Wochen und der eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Beides Fehlanzeige, wie sich herausstellte.

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Und dann die Überraschung auf Arbeitnehmerseite. Kläger S. verneinte gesundheitliche Einschränkungen bei der Arbeit durch Neurodermitis oder Allergien und verwies auf eine erfolgreiche Behandlung seiner ihn schon lange plagenden und beim Laufen behindernden Hühneraugen durch medizinische Fußpflege mit anschließender Verordnung orthopädischer Schuheinlagen. Bei dieser veränderten Prozesssituation baten die Arbeitgebervertreter um eine Auszeit, berieten sich kurz und hoben dann die Kündigung auf. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Monteur, sich die 13 freien Arbeitstage seit Ende Juli bis zum Neubeginn am 17. August als Urlaub anrechnen zu lassen. Ein Gütetermin, der seinem Namen alle Ehre machte. (AZ 1 Ca 1731/15)

| Autor: Helge Kondring
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