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Azubi klagte auf Zahlung von 40.761,20 Euro

Diese Klage eines ehemaligen Auszubildenden der Wanne-Eickeler Firma I.R.S. Montagen hatte es in sich. Der junge von Rechtsanwalt Möller vertretene Ex-Azubi des für Thyssen-Krupp tätigen Subunternehmers hatte sein Ausbildungsverhältnis im letzten Jahr durch Eigenkündigung beendet, weil er nach eigenen Angaben keine Ausbildung zum Metallbauer bekommen habe sondern fast immer nur als Hilfsarbeiter eingesetzt worden sei. Und das dazu noch im Rahmen nicht ungefährlicher Aufträge beim Reinigen und der Instandsetzung geschlossener Behälter in Sinteranlagen. Dieser Job sei sehr staubbelastet gewesen, und sein Mandant habe ihn zumeist ohne Schutzanzug oder die geeignete Atemschutzmaske ausführen müssen. Deshalb mache der Kläger gegen seine vor dem Arbeitsgericht von Rechtsanwalt Kill und Geschäftsführerin Andrea Jaworski vertretene Ex-Firma ausgefallenen Lohn in Höhe von 27.000 Euro, die nicht vergütete Differenz zum Tarif in Höhe von 3.300 Euro sowie je 5.000 Euro Schmerzensgeld bzw. Ausgleich bei Feststellung zukünftiger Schäden als Folge dieses Arbeitsverhältnisses geltend.

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Firmenanwalt Kill hatte schon im Gütetermin am 12.1.2016 auf alle Vorwürfe und die damit verbundenen Forderungen eine kurze und klare Antwort: "Wir zahlen keinen einzigen Cent." Die Firma seiner Mandantin halte sich streng an die ihr in diesem Bereich gemachten Auflagen, arbeite nie ohne die vorgeschriebene Schutzmaske G 26, und der Azubi hätte sowieso nie allein diese Wartungsarbeiten verrichten dürfen. Im Beisein eines Vorarbeiters sei das wohl an wenigen Tagen im Rahmen der Ausbildung geschehen. Und auf die Ankündigung von Kläger-Anwalt Möller, dass sein Mandant über eine ganze Reihe von Beweismitteln bis hin zu einer Zeugenaussage verfüge, reagierte Anwalt Kill auch kurz und knapp: "Da sind wir ja mal gespannt."

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Am Dienstag (3.5.2016) stand die Sache im Kammertermin vor Richterin Große-Wilde zur Entscheidung an. Klägeranwalt Mark-Holger Möller hatte zuletzt am 25. 2.2016 sowohl durch einen Brief von Thyssen-Krupp sowie von I.R.S-Auftraggeber KMI als auch durch Benennung von Zeugen Beweis für die Darstellung seines Mandanten angeboten. Gleichwohl hatte die Kammer auf eine Beweisaufnahme verzichtet und die Klage im vollen Umfang abgewiesen. Klägeranwalt Möller: "Warum die Kammer auf die angebotenen Beweismittel verzichtet hat, werden wir erst aus dem demnächst schriftlich zugestellten Urteil erfahren. Wir werden das Urteil darauf prüfen und gegebenenfalls beim Landesarbeitrsgericht in Hamm Berufung einlegen." (AZ 3 Ca 2903/15)

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