Wortgefecht mit Chef: Fristlose Kündigung
Wenn zwei überarbeitete Menschen dienstlich aneinander geraten, und einer der Beiden auch noch der Arbeitgeber ist, kann das für den Arbeitnehmer schon mal böse Folgen haben. So geschehen am 19. September 2014 auf dem Betriebsgelände von Grafs Reisen in Röhlinghausen. Busfahrer Ersin T. war gerade von einer langen Tour zurückgekehrt und dabei, den Bus für die nächste Fahrt am frühen Morgen nach Tirol vorzubereiten. Dabei unterstützt von seiner Frau, die den Bus reinigte und dabei eine Zigarette rauchte. Chef Arno Graf hatte schon 14 Stunden im Büro hinter sich, als er den Fahrer und seine Frau gegen 22.10 Uhr am Bus traf und den Fahrer wegen seiner rauchenden Frau ansprach. Ein Wort gab das andere, die Auseinandersetzung eskalierte verbal. Am Ende stand plötzlich die fristlose Kündigung.
Angeblich eine fristlose Eigenkündigung, wie die Arbeitgeberseite dem Fahrer am nächsten Morgen schriftlich bestätigte. Der Fahrer, seit 15 Jahren beschäftigt, in 2013 einmal drei Tage krank und nach den Worten seiner Frau "mit seiner Arbeit verheiratet", akzeptierte das nicht und zog mit Rechtsanwalt Behrens vor das Arbeitsgericht. Dort hatte Richterin Große-Wilde Anfang Februar die Kündigungsschutzklage im Gütetermin auf dem Tisch. Und mittlerweile hatte sich der Pulverdampf einer heftigen Auseinandersetzung bereits verzogen. Der Fahrer schilderte noch, dass er allein bis zum Tag der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung schon 233 Stunden gearbeitet hatte. Im August seien es 297 Stunden und im Juli sogar 321 Stunden bei insgesamt nur fünf freien Tagen in diesen beiden Monaten gewesen. Dann eine fristlose Kündigung auch noch mit "Arbeitsverweigerung" zu begründen, nur weil der überarbeitete Fahrer am Abend in der Hitze der Diskussion gesagt habe, er werde die Tour nach Tirol am nächsten Morgen dann "wohl nicht fahren", sei angesichts solcher Arbeitszeiten nicht nachzuvollziehen, so Klägeranwalt Behrens.
Die Richterin schlug deshalb auch vor, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung zum Ende Februar umzuwandeln und auf der Basis von 2.135 Euro brutto monatlich abzurechnen. Außerdem sei eine Abfindung von zehntausend Euro angemessen. Die Arbeitnehmerseite akzeptierte, während Graf-Anwalt Dr. Sturm noch die Zustimmung seines nicht anwesenden Mandanten einholen musste. Der stimmte mittlerweise zu, so dass der gerichtliche Vergleichsvorschlag so protokolliert werden konnte. (AZ 3 Ca 2494/14)