
Winterdienst in unserer Stadt
Es sieht so aus, als ob der Winter nun kommt. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (27./28.12.2018) fiel das Thermometer jedenfalls auf bis zu minus 8 Grad und am Morgen musste emsig an den Autoscheiben gekratzt werden. Damit stellt sich für manche Herne wieder die Frage: Wer räumt wann und was? Dazu sagt die Entsorgung Herne: Herne hat ein Straßennetz von über 400 Kilometern. Davon sind rund 260 verkehrswichtige Strecken, über die zum Beispiel Buslinien führen. Entsorgung Herne übernimmt die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen und streut, beziehungsweise räumt, bei entsprechender Schneehöhe die Fahrbahnen dieser Straßen, Wege und Plätze.
Von Dezember bis Ende Februar ist die Rufbereitschaft von Entsorgung Herne mit neun großen Streufahrzeugen, drei kleinen Streufahrzeugen und mehreren anderen Fahrzeugen rund um die Uhr verfügbar. Das Abstreuen der Straßen, die in die Streustufe 1 eingeordnet sind, dauert bis zu vier Stunden, dabei werden rund 45 Tonnen Salz ausgebracht.
Winterpflichten der Grundstücks-Eigentümer

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Gehwegen, Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, zum Beispiel Spielstraßen, Bushaltestellenbereiche des ÖPNV und des Schulbusverkehrs zu leisten. Die Verpflichtung zur Winterwartung kann durch vertragliche Regelungen an Mieter oder Hausmeister übergeben werden. Verantwortlich im Sinne der Straßenreinigungssatzung bleibt für Entsorgung Herne aber immer der Grundstückseigentümer.
Die Gehwege sind von Eis und Schnee freizuhalten. Bei der Beseitigung von Schnee gilt: Erst räumen, dann streuen. Um Glätte zu beseitigen, können abstumpfende (Granulat) oder auftauende Mittel (Streusalz) verwendet werden. Die Räum- und Streubreite beträgt in Fußgängerzonen 2,50 m, in allen anderen Straßen mindestens 1,20 m entlang der Grundstücke.

Schnee muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, Glätte ist unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtungen bestehen an Werktagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Alle Regelungen zum Winterdienst und die Einordnung der Straßen in die Streustufen finden sich in der Straßenreinigungssatzung (PDF).