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Wildes Baden im Kanal ist mit Gefahren verbunden.

Es wird geduldet, ist aber in einigen Bereichen lebensgefährlich und deshalb verboten

Wildes Baden im Rhein-Herne-Kanal

Für viele Menschen ist es eine günstige Alternative zu Schwimmbädern: Das Schwimmen im Kanal. Jedoch ist das wilde Baden auch mit erheblichen Gefahren verbunden. halloherne sprach mit Ursel Müller, Vorsitzende der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Wanne-Eickel, am Dienstag (21.7.2020) über mögliche Gefahren und wie man sie am besten vermeidet.

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„Viele junge Menschen oder auch junge Familien nutzen den Kanal zu Freizeitgestaltung, da sie sich teilweise einen Besuch in einem Schwimmbad nicht leisten können", so Müller, die für die Rettungswache Bezirk Wanne-Eickel zuständig ist.

Ursel Müller, Vorsitzende der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Wanne-Eickel e.V.

Es sei häufig so, dass gerade junge Menschen sich überschätzen, überhitzt ins Wasser gehen oder von Brücken springen. „Das ist hochgefährlich. Neben der Höhe kann beispielsweise während des Sprunges ein Schiff unter der Brücke auftauchen. Ebenso ist das Anschwimmen von Schiffen lebensgefährlich, denn der Sog, der dabei entsteht, ist enorm", so die Vorsitzende weiter.

Das Seepferdchen alleine reicht nicht aus

Ebenso warnt Müller die Eltern: „Viele Kinder können nicht schwimmen beziehungsweise nicht richtig. Das Seepferdchen reicht nicht aus, um in freien Gewässern zu schwimmen. Erst mit Bestehen des Bronze-Abzeichens sind sie in der Lage dazu."

Genau das ist es aber auch, was Ursel Müller Sorgen bereitet. Denn durch das Corona-Virus können Schwimm-Kurse derzeit nicht stattfinden. „Wir haben uns schweren Herzens dazu entschließen müssen, bis Ende 2020 keine Kinderschwimmkurse stattfinden zu lassen. Denn wir können gerade mit kleineren Kindern, die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln in unseren Kursen nicht einhalten." Ebenso gehörten viele Ausbilder aufgrund ihres Alters zur Risiko-Gruppe und könnten deshalb keinen Unterricht geben.

Eigene Gefährdung muss ausgeschlossen sein

Doch was soll man tun, wenn man mitbekommt, dass sich eine Person im Wasser in Lebensgefahr befindet? „Immer sofort den Notruf wählen. Nur, wenn Sie es sich selbst zutrauen und nur dann, sollten sie versuchen diese Person zu retten. Reden Sie dem Ertrinkenden gut zu, und versuchen Sie ihn, zu beruhigen. Wichtig ist aber auch, Abstand zu dieser Person zu halten. Die Gefahr, dass der Ertrinkende den Retter umklammert und mit unter Wasser zieht, ist zu groß. Seien Sie deshalb vorsichtig", rät Ursel Müller.

Und wenn man selbst in Gefahr gerät? „Wichtig ist ruhig bleiben und auf sich aufmerksam zu machen. Sie sollten in solch einem Fall nicht gegen die Strömung anschwimmen, wenn es geht, auf den Rücken drehen und treiben lassen, bis Hilfe kommt." Außerdem sollen Badende nur dort schwimmen, wo eine Aufsicht ist und sich nicht überschätzen.

Mittwoch, 22. Juli 2020 | Autor: Julia Blesgen