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Nur 5 Prozent der Vermieter würden laut Immowelt eine Haustierhaltung erlauben.

'immowelt-Analyse' vergleicht 81 Großstädte

Weniger Vermieter wollen Haustiere

Wenn man als Katzen-oder Hundebesitzer in Herne eine neue Wohnung sucht, dann hat man es nicht leicht. Das geht jedenfalls aus einer Analyse der Immowelt AG hervor. Hier haben sich die Verantwortlichen in einer Studie 81 Großstädte angesehen und die Mietangebote auf ihre Tierfreundlichkeit hin untersucht.

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Herne auf Platz 57

Und diese Analyse besagt, dass in Herne gerade einmal fünf Prozent der Vermieter auf immowelt.de in ihren Anzeigen den Vermerk hinterlassen würden, dass Haustiere erlaubt seien. Damit belege Herne den 57. Rangstelle in der Analyse.

Diesen Rang teile sich Herne unter anderem mit Bochum, Kassel, Erfurt, Hamburg oder auch Aachen. Dort würden auch nur fünf Prozent der Vermieter Haustiere in ihren Objekten haben wollen.

Noch schlechter sehe es beispielsweise in Kiel oder Neuss aus. Hier würden nur vier Prozent gerne Haustiere in ihren Mietwohnungen sehen. Den vorletzten Platz belegt laut der Analyse Paderborn mit drei Prozent und auf dem letzten Platz würde Gütersloh mit nur zwei Prozent liegen.

Wolfsburg tierfreundlichste Stadt

In Wolfsburg hätten Haustierbesitzer oftmals mehr Glück, was Tierhaltung in den Mietwohnungen betrifft.

Auf dem ersten Platz des Rankings liege Wolfsburg. In der niedersächsischen Großstadt befindet sich in 26 Prozent der Wohnungsanzeigen ein Vermerk, dass Haustiere erlaubt seien. Damit sei Wolfsburg die mit Abstand tierfreundlichste Großstadt Deutschlands.

Tipps für Haustierbesitzer

Die besten Chancen hätten Haustierbesitzer, wenn bereits in der Anzeige auf die erlaubte Haustierhaltung hingewiesen wird. Falls nicht, besteht dennoch Grund zur Hoffnung. Denn zum einen geben einige Vermieter in der Anzeige nicht an, ob Vierbeiner erlaubt sind und zum anderen darf die Haltung von Haustieren nicht generell verboten werden. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt.

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Bei Hunden oder Katzen sei es etwas komplizierter: Generell verbieten dürfen Vermieter die Haltung per Klausel im Mietvertrag zwar nicht. Allerdings darf ein Mieter nicht ohne Rücksicht auf andere einen Hund oder eine Katze halten. Im Zweifel muss also entschieden werden, welche Person das schwerwiegendere Bedürfnis hat: Der Mieter, der Hund oder Katze halten möchte, oder andere Personen, die sich durch das Haustier gestört fühlen könnten.

| Autor: Julia Blesgen/immowelt AG