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Dr. Frank Burbulla lud die Vorsitzenden ein: Monika Ganteföhr (Mitte) und Dr. Friedrich Mehrhoff (r.).

Monika Ganteföhr und Dr. Friedrich Mehrhoff leiten Schiedspersonen

Stadtdirektor begrüßt „Doppelspitze“

Diese Konstellation gibt es sicherlich zum ersten Mal: Mit Monika Ganteföhr ist eine Hernerin bereits seit 13 Jahren die Bundesvorsitzende der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Ihr neuer Stellvertreter heißt Dr. Friedrich Mehrhoff. Bemerkenswert - auch er kommt aus Herne. Stadtdirektor Dr. Frank Burbulla ließ es sich nicht nehmen, die „Doppelspitze“ persönlich in seinem Büro in Empfang zu nehmen.

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„Ich gratuliere ihnen herzlich zu ihrer Wahl.“ Mit diesen Worten blickte Dr. Burbulla, der als Rechtsdezernent auch für das Schiedswesen in Herne zuständig ist, gleich zur Begrüßung noch einmal auf das Ergebnis der Bundesvertreterversammlung zurück. Dort wurde Schiedsfrau Monika Ganteföhr zum vierten Mal in Folge zur Bundesvorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter ist erstmals in das Gremium, das die Interessen von rund 6.000 Schiedspersonen vertritt, gewählt worden. Dr. Mehrhoff trat erst vor zwei Jahren im Bezirk Herne- Sodingen sein Ehrenamt an.

Informativer Austausch

Dr. Burbulla nutzte die Gelegenheit für einen informativen Austausch und dankte den beiden Gästen für ihren Einsatz im Schiedswesen. „Unser Ziel als Stadt ist es natürlich, dass die Menschen bei uns alle friedlich in der Nachbarschaft zusammenleben“, erklärte der Stadtdirektor und freute sich darüber, dass aktuell in Herne alle Bezirke mit engagierten Schiedspersonen besetzt sind. In insgesamt sechs Schiedsamtsbezirken übernehmen die ehrenamtlichen Kräfte eine wichtige Aufgabe und helfen dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen.

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Oft geht es bei den beteiligten Parteien um Nachbarschaftsstreitigkeiten. Doch Monika Ganteföhr und Dr. Friedrich Mehrhoff erinnerten daran, dass Schiedspersonen auch bei einigen Strafsachen für eine Schlichtung zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel: bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und bei Rauschtaten zu diesen Delikten.

Mittwoch, 26. November 2025 | Quelle: Pressebüro der Stadt Herne