Viele Menschen wissen nichts von der finanzielle Hilfe
Sehbehindertengeld
Westfalen-Lippe (LWL). Menschen, die aufgrund einer schweren Sehbehinderung im alltäglichen Leben eingeschränkt sind, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. 2018 zahlte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) an Betroffene rund 3,9 Millionen Euro. „Allerdings wissen viele stark sehbehinderte Menschen gar nicht, dass ihnen finanzielle Hilfen zustehen“, sagte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning anlässlich des Tages der Sehbehinderten am Donnerstag 6. Juni.
Das Sehbehindertengeld soll Nachteile ausgleichen, die den Betroffenen durch ihre Behinderung im Alltag entstehen. Zurzeit erhalten stark sehbehinderte Menschen monatlich 77 Euro. Ob jemand als stark sehbehindert gilt, entscheidet der Arzt. „Die Unterstützung des LWL geht allerdings über die finanziellen Hilfen hinaus“, erklärt Münning. „Besonders am Arbeitsplatz stoßen Menschen mit Sehbehinderung oft auf Hindernisse.“ Deshalb berate der LWL-Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung zusammen mit den Integrationsfachdiensten vor Ort sowohl Betroffene als auch deren Arbeitgeber bei der individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes und finanziere entsprechende Hilfsmittel.
Hintergrund
Der Tag der Sehbehinderten - 6. Juni - ist ein nationaler Aktionstag, um unter dem Motto „Ich sehe so, wie du nicht siehst“ auf die Situation und die Belange von Menschen mit Sehbehinderung aufmerksam zu machen. Vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) 1998 ins Leben gerufen, findet er seither jährlich am 6. Juni statt.