
Rauchmelder-Tag bei Zurbrüggen
Der Stadtfeuerwehrverbad Herne hatte am Freitag (16.11.2018) in der Rotunde des Wohnzentrums Zurbrügge seine Rauchmelder-Infostand aufgebaut. Interessierte Bürger konnten sich hier über die neueste Rauchmelder-Technik informieren. Den großen Andrang erlebten die Wehrleute allerdings nicht. Verbands-Vorsitzender Arne Begrich dazu: „In der ersten Stunde war es heute ziemlich rummelig. Mittlerweile ist es an unserem Stand ruhiger geworden.“ Sein Kollege Frank Militzer ergänzte: „In den ersten Jahren war der Andrang an unserem Info-Stand groß, jetzt haben sich die meisten Leuten mit den Meldern eingedeckt.“

Die Aktion diente in erster Linie der Information und der Vorstellung der modernen Rauchmelder und auch der Kohlenmonoxid (CO)-Melder. Der Gesetzgeber hat seit geraumer Zeit Mieter und Vermieter zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Einbau eines CO-Melders ist nach wie vor freiwillig. Dabei kann auch er ein Lebensretter sein, wenn das tückische Kohlenmonoxid durch eine unsaubere Verbrennung entsteht, schlägt der Melder Alarm.
An dem Info-Stand wurden die aktuellen Vorschriften und neuesten Trends, wie beispielsweise thermo-optische Rauchmelder oder auch Systeme für Gehörlose und Schwerhörige vorgstellt. Wer an diesen modernste Geräte interessiert war, konnte sie auch an dem Stand kaufen. „Wir haben die Geräte natürlich auch dabei und verkaufen sie“, sagte Berich, „aber unser erste Ziel ist es, die Leute hier zu informieren. Rauchmelder sind in NRW inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch stellen wir bei den Beratungen immer wieder fest, dass einige Bürger noch nicht oder nur unzureichend mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Andere hingegen suchen bessere Systeme, als Ersatz für ihre Erstaustattung. Da die Themen Rauchmelder und Wohnen eng zusammen gehören, ist ein Wohnzentrum ein idealer Ort, um für die Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu werben."

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte
Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmeldermit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Laut der Bauordnung NRW müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.
Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z.B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt