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Familien brauchen nach der Geburt ihres Kindes ab sofort nicht mehr selbst die Initiative für die Beantragung von Kindergeld ergreifen (Symbobild).

Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen

Neue Regelung bei der Beantragung von Kindergeld

Wie die Bundesagentur für Arbeit für Arbeit in einem Schreiben mitteilt, erhalten seit Anfang des Jahres 2024 Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führe über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich.

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Familien müssen ab sofort also nicht mehr selbst die Initiative ergreifen. Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der Familienkasse. Digitale Angebote erleichtern den Zugang zu den Leistungen. Die Angebote der Familienkasse sollen alle Anspruchsberechtigten erreichen und leicht zugänglich sein.

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Darum baut die Familienkasse ihre Online-Angebote kontinuierlich aus. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett online über BundID eingereicht werden. Dort kann dann die bevorzugte Identifizierungsart gewählt werden (Bsp.: ELSTER, eID). Sämtliche Mitteilungen und Nachweise können direkt online übermittelt werden.

Dienstag, 2. Juli 2024 | Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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