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Wegen Corona geschlossen: Restaurants und Gaststätten müssen vorerst schließen, Liefer- und Abholservice ist aber erlaubt.

Gastronomie und Schwimmbäder geschlossen, dazu Kontaktbeschränkungen

Nächster Corona-Lockdown ab 2. November

Bund und Länder haben am Mittwoch (28.10.2020) erneute Lockdown-Maßnahmen beschlossen, um die steigenden Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen. Diese gelten ab Montag, 2. November 2020, vorerst bis Ende November.

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Für Herne gilt: Schulen und Kitas bleiben vorerst geöffnet, dazu gibt es für die städtischen Kitas Thermometer, um die Temperatur zu messen (halloherne berichtete). Außerdem sind Kontakte im öffentlichen Raum auf zehn Personen beschränkt, die maximal aus zwei verschiedenen Hausständen kommen dürfen.

Gastronomische Betriebe wie Restaurants, Bars und Kneipen müssen schließen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und der Abholservice.

Feiern in privaten Wohnungen sind weiterhin erlaubt, sollen aber ausdrücklich vermieden werden. Auf öffentlichen Plätzen bleiben diese untersagt. Außerdem wird die Bevölkerung gebeten, auf "unnötige" Reisen zu verzichten, darunter auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Zudem gilt ein Übernachtungsverbot für Touristen in Hotels und Pensionen.

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel bei Physiotherapie oder Podologie, bleiben möglich.

Im Sportbereich heißt es, dass Fitnessstudios schließen müssen, ebenso wie Schwimm- und Spaßbäder. Der Amateursportbetrieb wird auch eingestellt. Im Freizeitbereich müssen Theater, Opern, Kinos und ähnliche Einrichtungen schließen. Kirchen und der Einzelhandel bleiben offen.

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Geöffnet weil systemrelevant

Physiotherapiepraxen, Banken, Apotheken, Arztpraxen, Poststellen, Friseursalons und weitere systemrelevante Branchen dürfen weiter öffnen.

| Autor: Marcel Gruteser
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