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Marienhospital wieder unterlegen

Der am 6. August 2013 einmal fristlos und ein zweites Mal außerordentlich mit sozialer Auslauffrist bis zum 31. März 2014 gekündigte Sicherheits-Beauftragte des Marienhospitals konnte am Dienstagnachmittag (6.5.2014) das Arbeitsgericht als Sieger verlassen. Die 3. Kammer unter Vorsitz von Arbeitsrichterin Große-Wilde stellte nach umfangreicher Beweisaufnahme per Urteil fest, dass das bereits 25 Jahre andauernde Arbeitsverhältnis des für Arbeitsschutz, Hygiene, Brand- und Strahlenschutz zuständigen Manfred K. weder durch die eine noch durch die andere Kündigung aufgelöst worden sei.

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Grund für die fristlose Kündigung damals war ein Vier-Augen-Gespräch des 56-Jährigen am frühen Morgen des 25. Juli mit dem fürs Marienhospital zuständigen Personalleiter Björn Schmalenstroeer kurz vor dem Besuch des Gesamtpersonalleiters der neuen St. Elisabeth-Gruppe am Hölkeskampring, Röttger. Der örtliche Personalleiter schilderte den Ablauf im Zeugenstand so, als ob der Kollege von der Sicherheit sehr persönlich geworden sei, als er auf die Frage nach dem Ablauf eines am Vortage geführten Personalgesprächs um die Zukunft der Mitte August ebenfalls gekündigten Ehefrau von K. aus dem Bereich der Stationsleitung keine Antwort geben konnte. Erstens sei er nicht dabei gewesen und zweitens stehe es ihm auch nicht zu, über solche Gespräche Auskunft zu geben. Der Ton von K. sei daraufhin drohend geworden. Wer sich mit seiner Frau anlege, lege sich auch mit ihm an, habe K. geäußert und anschließend damit gedroht, "weitgehende Verfehlungen" im Sicherheitsbereich öffentlich zu machen. "Und dann brennt hier die Hütte," habe K. diese Ankündigung unterlegt, ohne jedoch konkret zu werden.

Womit, so fragten die Klägeranwälte Potthoff-Kowol und Frankhof den Zeugen, hätte ihr Mandant denn drohen sollen, wenn, wie auch vom Marienhospital eingeräumt, damals im Sichereihsbereich einiges im Argen lag, von dem beispielsweise Behörden und Feuerwehr längst Kenntnis hatten. Die Antwort: Er habe das als Drohung in der Nähe einer versuchten Erpressung aufgefasst.

Ganz anders dann die "informelle Befragung" von Kläger K. zum damaligen "Fünf- bis Zehnminutengespräch" mit dem Personalchef, zu dem er sieben Jahre lang "ein neutrales bis gutes Verhältnis" gehabt habe. Nach Absagen von Schulungen zur Ausbildung von Sicherheitskräften für den Brandschutz habe er als Sicherheitsbeauftragter den neuen Chef im Hause, Geschäftsführer Theo Freitag, am 23. Juli darauf angesprochen und sei an den Herner Personalleiter verwiesen worden.

In diesem Gespräch habe er den Personalchef gefragt, ob er ihm auch eine private Frage stellen dürfe und sich dann nach dem Personalgespräch über die Zukunft seiner Frau erkundigt. Dass er keine Auskunft bekam, habe er mit dem Satz "Dann will ich Sie auch nicht länger damit behelligen" akzeptiert und sei angesichts des unmittelbar bevorstehenden Besuchs von Gruppenpersonalleiter Röttger zum eigentlichen Thema zurückgekommen. Als der Vorgesetzte kurz darauf ins Zimmer kam, habe er ihn gleich gebeten, an dem Gespräch weiter teilzunehmen, doch Röttger habe sich dann wieder zurückgezogen. Er habe sich dann von seinem fürs Personal zuständigen Kollegen mit dem Satz verabschiedet "Was sollen wir da jetzt noch machen, die Hütte brennt ja schon an allen Ecken und Kanten."

Auch nach dieser Befragung blieb die Kammer bei ihrem bereits vorher beratenen Vorschlag, das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. März gegen Zahlung einer dem Prozessrisiko entsprechenden Abfindung zu beenden. Dazu hatte die Klägerseite bereits im ersten Kammertermin Ende Januar eine "Eins zu Eins" Regelung, sprich 25 Monatgshälter von jeweils 5.086 Euro brutto für 25 Jahre, vorgeschlagen. Doch die Prozessvertreter des Marienhospitals, Rechtsanwalt Dr. Barg und Personalchef Röttger, bestanden auf einer Entscheidung. Die fiel voll nach Antrag der Klägerseite aus. Dazu muss das Marienhospital noch die bereits eingeklagten Gehälter für September und Oktober in Höhe von insgesamt 10.137 Euro abrechnen und überweisen. (AZ 3 Ca 2304/13)

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Die damals ebenfalls wegen angeblichen Schredderns angeblich wichtiger, dienstlicher Unterlagen nach über 23 Jahren fristlos gekündigte Ehefrau des Klägers, die auch mit den Anwälten Potthoff-Kowol und Frankhof vor das Arbeitsgericht gezogen war, konnte im Februar auf dem Vergleichsweg ihre fristlose in eine fristgemäße Kündigung zum 31. März bei Zahlung einer Abfindung von über 70.000 Euro brutto umwandeln. (AZ 3 Ca 2303/13)

Dienstag, 6. Mai 2014 | Autor: Helge Kondring