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In der Kita des Königin-Luisen-Familienzentrums war bis zuletzt wenig bis nichts los.

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Krisenstab beschließt weitere Lockerungen

Der Krisenstab der Stadt Herne hat am Montag (11.5.2020) die neue Verordnung des Landes NRW beraten.

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Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wird ab Donnerstag, 14. Mai 2020, für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket geöffnet. Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in -pflegestellen betreut werden.

Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet. Das Land plant, dass ab dem 28. Mai 2020 alle Vorschulkinder in die Kindertagesstätten zurückkehren dürfen.

Die Stadt Herne geht davon aus, dass das Land die Regelungen noch konkretisieren wird.

Öffentliche Ordnung

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird mit Betrieben, die ab Montag (11.5.2020) wieder den Betrieb aufnehmen dürfen, Kontakt aufnehmen und auf die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen hinweisen.

Pflegeeinrichtungen

Die Heimaufsicht hat am Sonntag, 10. Mai 2020, alle Pflegeeinrichtungen besucht, die für Besucher geöffnet waren. Dabei konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Die Besuche waren strukturiert organisiert.

Weiterhin gilt: Die Heime sind nicht frei zugänglich, sondern nur nach vorheriger Anmeldung.

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Musikschule

Die Musikschule der Stadt Herne wird im Laufe der Woche wieder Gruppenunterricht mit bis zu sechs Personen anbieten.

| Quelle: Anja Gladisch / Pressebüro Stadt Herne