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Das Hallenbad Eickel. 31.8.2021

Stellungnahme der Stadt Herne

Hallenbad: Nach Vorschlag der BI

Die Stadt Herne nimmt wie folgt Stellung zum Angebot der Bürgerinitiative (BI) „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“, bei der Erstellung eines Förderantrags beim Bundesprogramm SJK III mitzuarbeiten (halloherne berichtete):

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„Erstens: Für das Hallenbad Eickel gibt es politische Beschlüsse und strategische Konzepte, die einer Antragsstellung für das Hallenbad entgegenstehen:

a) Im Zuge der Wiedererrichtung des Wananas hat der Rat der Stadt Herne am 11. Dezember 2012 beschlossen, dass das Freizeitbad Wananas ab seiner Inbetriebnahme, die Ende 2016 erfolgt ist, die – in der ursprünglichen Bäderkonzeption festgelegten – Aufgaben des Hallenbades Eickel übernimmt. Der integrierte Schul- und Vereinsbereich des Bades tritt an die Stelle der öffentlichen Einrichtung Hallenbad Eickel, das Hallenbad Eickel wird als öffentliche Einrichtung geschlossen.

b) b) In 2021 wurde bereits die konzeptionelle und strategische Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken in den politischen Gremien beschlossen. In einem ersten Schritt wird die Planung und Umsetzung des Teilprojektes „Lehrschwimmbecken-Anbau am Kombibad Südpool“ im Konzern Stadt Herne weiterverfolgt werden – auch als Kompensation für den ausgefallenen Standort Kolibri-Schule / Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring.

c) In 2022 wurde im Rat beschlossen, als zweiten Schritt durch ein Investorenmodell (privater Investor) am Standort des Hallenbades Eickel zwei Lehrschwimmbecken zu errichten welche für die langfristige Nutzung durch Schulen und Sportvereine durch die Stadt Herne bzw. einen ausgewählten Dritten angemietet werden.

Somit ist die Verwaltung durch den unter a) wiedergegebenen Ratsbeschluss, nach dem das Hallenbad Eickel als öffentliche Einrichtung geschlossen wird, gehindert, Fördermittel für die Sanierung ebendieser geschlossenen Einrichtung zu beantragen. Denn dadurch würde dem Sinn und Zweck des Ratsbeschlusses zuwidergehandelt. Die Stadt Herne ist an die geltenden Beschlüsse gebunden.

Gegen den Beschluss zu c) hat die Bürgerinitiative Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht. Diese Unterschriften werden derzeit geprüft und unter der Voraussetzung, dass das notwendige Quorum erreicht und das Bürgerbegehren zulässig ist, wird sich der Rat damit befassen. Grundsätzlich besteht vor dem Hintergrund der Sparzwänge und dem Druck der Haushaltssituation der Stadt Herne auch kein Spielraum für eine Sanierung des Hallenbades Eickel. Investitionen der Stadt sind zunächst in Pflichtaufgaben zu tätigen (Schulen, Kitas, Feuerwehr etc.).

Die Errichtung von zwei Lehrschwimmbecken und Vermietung durch einen privaten Investor, so wie es die Politik beschlossen hat, ist daher eine wirtschaftliche und für den Haushalt tragfähige Lösung.

Zweitens: Um einen Förderantrag beim Bundesprogramm SJK III stellen zu können, sind die Gesamtausgaben des Projektes so abzubilden, wie sie in der Vorplanung (Leistungsphase 2 gem. HOAI) erfolgt. Hierzu verweist die Stadt Herne auf die FAQ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Seite 8, Version 1.1).

Drittens: Leistungserbringungen im Zug des Projektes Hallenbad Eickel sind als öffentliche Aufträge im Wettbewerb auszuschreiben und zu vergeben. Hier gelten die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes NRW in Verbindung mit der Vergabedienstanweisung der Stadt Herne.

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Eingehende Angebote einer öffentlichen Ausschreibung werden einer Prüfung und Wertung unterzogen. Hierbei werden neben der Preisangemessenheit auch die Fach- und Sachkunde sowie die Referenzen der Bieter bewertet (zum Beispiel Erfahrungen im Bäderbau/-sanierung).“

| Quelle: Stadt Herne