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Wie geht es weiter mit dem Hallenbad?

Die BI meldet sich zu Wort

Nächste Runde 'Hallenbad'

Kurz nach der Abgabe der notwendigen Unterschriften am Montag (12.9.2022) für das zweite Bürgerbegehren (halloherne berichtete) suchte die Bürgerinitiative (BI) „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ den Kontakt mit Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und überreichte ihm einen quasi fertig ausgefüllten Antrag, um Fördermittel des Bundes abzugreifen, mit denen das Hallenbad Eickel saniert werden könne.

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Recht schnell bekamen die Aktiven eine Antwort in schriftlicher Form aus dem Büro des OB. Am Mittwoch (14.9.2022) hieß es in dem Brief: Sehr geehrte Herren, Ihre Hinweise habe ich erhalten. Das Programm ist der Stadtverwaltung bekannt. Ich habe Herrn Dr. Klee gebeten, diesbezüglich mit Ihnen in Kontakt zu treten. Freundliche Grüße Dr. Frank Dudda.

Horst Schröder von der Bürgerinitiative: „Da haben wir tatsächlich noch geglaubt, Klee würde sich melden, aber er äußerte sich dann über halloherne.“ (hier geht es zu der Antwort).

"Wir sind gesprächs- und hilfsbereit"

Übergabe der Unterschriften für das zweite Bürgerbegehren.

Darüber sind die Mitglieder der Inititative mehr als enttäuscht und bieten wiederholt ihre Gesprächsbereitschaft an. Am Montag (19.9.2022) verfassten sie erneut einen Brief an Oberbürgermeister Dr. Dudda, in dem sie das Fehlen eines konstruktiven Umgangs mit dem Anliegen bemängeln - „obwohl über 8.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren 2 zum Hallenbad Eickel abgegeben wurden".

Zudem sind sie der Meinung, dass die öffentlichen Äußerungen von Dr. Klee „im Wesentlichen falsch sind und sowohl Bürger als auch Politik täuschen.“ Gleichzeitig gingen sie davon aus, dass „Sie als Chef der Verwaltung (OB Dudda) hier das letzte Wort haben".

Die Frage nach einer Beteiligung der Stadt Herne an dem Programm würde immer drängender.

Weiter heißt es in dem Brief: „Am 23.9.22 muss formlos angezeigt werden, das die Stadt Herne sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen wird. Gerne stellen wir Ihnen das erforderliche Schreiben dazu zur Verfügung, wenn die Verwaltung dazu nicht in der Lage ist.

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Der Schaden für die Stadt liegt möglicherweise bei mehr als 6.000.000 Euro. Die Kosten des Interessenbekundungsverfahrens liegen nicht zuletzt durch unsere Vorarbeit bei 0 Euro. Unser Gesprächsangebot besteht weiter."

„Alle wollen schwimmen, keine/r will (soll) baden gehen!"

Keiner soll am Beckenrand stehen müssen.
Montag, 19. September 2022 | Quelle: Carola Quickels