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Grundstückseigentümer müssen die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei ihrem Finanzamt abgeben.

Stadtkämmerer Dr. Klee wirbt für Abgabe der Grundsteuererklärung

Grundsteuer-Reform

Der Stadtkämmerer Dr. Klee appelliert an alle Grundstückseigentümer in Herne, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei ihrem Finanzamt abzugeben. Der städtische Kämmerer erklärt: „Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben sie die Erklärung baldmöglichst ab.“

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„Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmen unserer Stadt. Dadurch werden unter anderem der Betrieb der Sporthallen, der Kitas und unserer Schulen bezahlt.“

Informationen gibt es dirgital

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümer auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter. Auch das Grundsteuerportal zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.

Stadtkämmerer Dr. Klee wirbt für Abgabe der Grundsteuererklärung

„Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder“, erklärt Dr. Klee. „Die Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.“

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt „ELSTER“ leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind Checklisten für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer- Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Herne ist unter der Rufnummer 02323/5 98 - 1959 zu erreichen.

Was zur Feststellung des Grundsteuerwerts wichtig ist

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen)
  • betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum)

m Mai und Juni 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert).

Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden. Sollten die Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.

Möglichkeiten der Abgabe

  • Online mit „ELSTER“: www.elster.de
  • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordruckehandschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Serviceangebote der Finanzverwaltung

  • Ausführliche Informationen, Checklisten, Ausfüllanleitungen für „ELSTER“ und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
  • Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
  • Grundsteuer-Hotline unter 0 23 23 / 5 98 - 19 59 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de)
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Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten

| Quelle: Stadt Herne