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Die Grünen.

Antrag an Ausschuss für Umweltschutz

Grüne fordern Aufklärung zu Baugenehmigung

Nach der Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Aufhebung der Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet an der Bergstraße zur Folge hat, fordert die Grüne Fraktion Herne nun Aufklärung über die Bewertung und das weitere Vorgehen der Stadt Herne im Umweltausschuss.

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Nach der Urteilsverkündung des VG Gelsenkirchen am Donnerstag (27.4.2023) in Sachen „Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet an der Bergstraße“ stellt die Grüne Fraktion Herne einen Antrag zur Tagesordnung im Umweltausschuss. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, ihre weitere Vorgehensweise im Rechtsstreit darzustellen. Darüber hinaus wird um eine Beurteilung des Urteils des Verwaltungsgerichts gebeten. Der Antrag zur Tagesordnung wurde bei der Verwaltung eingereicht. Diese soll entsprechend bei der Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 10. Mai 2023 behandelt werden.

Folgenden Antrag stellte die Grüne Fraktion im Wortlaut an Pascal Krüger, den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz:

"Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Grüne Fraktion bittet Sie, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz einen Tagesordnungspunkt „Bewertung und Konsequenzen nach dem Urteil des VG Gelsenkirchen in Sachen Baugenehmigung Bergstraße“ aufzunehmen.

Zum Sachverhalt: Am 27.4.23 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Baugenehmigung Bergstraße erneut beraten. Der BUND hatte gegen die Baugenehmigung geklagt und einen vorläufigen Baustopp erreicht. Das OVG Münster hatte diesen Baustopp aufgehoben und auf die Hauptverhandlung des VG Gelsenkirchen verwiesen. Das OVG sah die ausgereichte Baugenehmigung offenbar als unklaren Grenzfall in der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich an und hatte damit die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für denkbar gehalten und das VG Gelsenkirchen aufgefordert, die Einordnung des Grundstücks als Innen- oder Außenbereich genauestens zu prüfen.

In der Sitzung am 27.4.23 hat das VG Gelsenkirchen diese Prüfung sehr detailliert erläutert und wie schon in einem nicht fortgeführtem Klageverfahren der Vorbesitzerin im Jahr 2019 seine Auffassung bestätigt, dass das Grundstück im Außenbereich liegt. Eine Baugenehmigung hätte somit nicht auf Rechtsgrundlage des §34 BauGB erteilt werden dürfen.

Aufgrund der Entscheidung des OVG Münster, das den vorläufigen Baustopp aufgehoben hatte, hat der Bauherr bislang auf eigenes Risiko – aber auf Grundlage der beklagten und bislang gültigen Baugenehmigung – gebaut.

Nach der heutigen Gerichtsverhandlung muss die Stadt Herne nunmehr ihre Vorgehensweise in der Sache neu überdenken. Dies gilt z.B. für das weitere Beschreiten des Rechtsweges im Sinne der Berufung vor dem OVG Münster.

Die Verwaltung sollte dem Ausschuss ihre Beurteilung der zunächst mündlichen vorgetragenen Urteilsbegründung des VG Gelsenkirchen und ihre weitere Strategie im Gesamtverfahren vortragen."

Sonntag, 30. April 2023 | Quelle: Grüne Fraktion Herne