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LWL Kultur-Stiftung.

Anträge bis 31. August an LWL-Kulturstiftung

Gelder für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe

Münster. Projekte aus Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film und Landeskunde - das Förderspektrum der LWL-Kulturstiftung in Münster deckt die kulturelle Vielfalt in der Region Westfalen-Lippe ab. In diesem Jahr ist die Beteiligung am bundesweiten Themenjahr „2021 - Jüdisches Leben in Deutschland“ ein Förderschwerpunkt, der das allgemeine Förderprofil der Stiftung ergänzt. Am 31. August 2020 endet die zweite Antragsfrist der Stiftung für Kulturvorhaben, die 2021 beginnen.

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Kulturförderung aus der und für die Region Westfalen-Lippe

Westfälisch-lippisch sollte das vorgestellte Kulturprojekt ausgerichtet sein mit möglichst überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter. Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Kultursparten und begrüßt Anträge größerer Institutionen ebenso wie kleinerer Vereine. So bildet das Förderprogramm der Stiftung seit ihrer Gründung 2003 die vielfältige Kulturarbeit der sowohl städtischen als auch ländlichen Kulturregion Westfalen-Lippe ab. Neben dem thematisch offenen Förderansatz unterstützt die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in dieser Antragsphase insbesondere Kulturvorhaben, die das vergangene und aktuelle jüdische Leben in Westfalen-Lippe einbeziehen.

2021 - Jüdisches Leben in Deutschland

Grund für diesen Förderschwerpunkt ist das im nächsten Jahr deutschlandweit ausgerufene Themenjahr „2021 - Jüdisches Leben in Deutschland“, das die mehr als 1.700 Jahre alte jüdische Geschichte in Deutschland mit einem vielfältigen Programm beleuchtet. Jüdisch und nicht-jüdisch geprägte Kultureinrichtungen sind aufgerufen, das aktuelle jüdische Leben in Projekten unterschiedlicher Kultursparten einzubeziehen. Initiator des Themenjahres ist der in Köln ansässige Verein "321 - 2021: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland". Als dessen Partner tragen die LWL-Kulturstiftung und der Landschaftsverband Rheinland dieses Themenjahr gemeinsam in die Regionen Westfalen-Lippe und Rheinland.

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Erst Beratung dann Antragstellung

Damit die Kulturvorhaben zur Antragstellung grundsätzlich als förderfähige Projekte gewertet werden können, bieten die Ansprechpartnerinnen der LWL-Kulturstiftung eine vorherige Beratung an. Mit einer rechtzeitigen Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung lassen sich eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Hinweise auf Kooperations- und Finanzierungspartner ausreichend vor Antragsfrist einarbeiten. Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und letztendlich die Entscheidung über die Förderungen trifft das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung im November dieses Jahres.

| Quelle: LWL Pressestelle