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Die Kinder und Jugendlichen kehren in die Schulen zurück - wenn die Inzidenz unter 200 liegt.

Gilt für Städte unter einer Inzidenz von 200, Schnelltests kommen

Erneuter Wechselunterricht ab 19. April

Seit dem Start nach den Osterferien am Montag (12.4.2021) ist für die Schüler in NRW Distanzunterricht angesagt. Doch das ändert sich nun wieder: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) teilte am Mittwoch (14.4.2021) bei einer Pressekonferenz mit, dass alle Schulen in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz unter 200 ab Montag, 19. April 2021, wieder in den Wechselunterricht starten.

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Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen, flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind, hieß es vom NRW-Schulministerium.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“

Testpflicht verankert

Die Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Das wäre ein vorsichtigeres Vorgehen als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt.

Schulen wurden in einer Mail am Mittwoch (14.4.2021) klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung von Tests einzuhalten sind. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht, teilte das Ministerium weiter mit.

Die Schüler können wieder in ihre Klassen - wenn sie negativ getestet sind.

Die Testlieferung verläuft laut dem NRW-Schulministerium seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag (13.4.2021) werden bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die Landesregierung hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt werden.

Abschlussjahrgänge werden schon diese Woche getestet

Schon in dieser Woche werden die Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.

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Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. „Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich“, schreibt das Schulministerium. Künftig soll bei den Beschaffungsvorgängen darauf geachtet werden, dass die Testverfahren alters- und kindgerecht durchgeführt werden können.

| Autor: Marcel Gruteser