
Schuldnerberatung Herne informiert
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Schuldnerberatung Herne, ein Fachbereich des Evangelischen Kirchenkreises Herne, informiert über Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2025:
„Die neuen Pfändungsfreigrenzen, die ab Dienstag, 1. Juli 2025, gültig sind, wurden am 02 April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der § 850 c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setzt Pfändungsgrundfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar ist. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann.
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages in § 32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) angepasst. Auch die Sockelbeträge für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) ändern sich entsprechend. Soweit die Banken den neuen Sockelbetrag zum 01.07.2025, nicht automatisch anpassen, können Betroffene bei der Schuldnerberatung, einen Termin zwecks Ausstellung einer neuen P-Konto-Bescheinigung vereinbaren.“