
Eigentumsförderung 2020
Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist. Das ist das Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW. Das aktuelle „Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022“ hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Wohneigentumsbildung neben dem Mietwohnungsbau als gleichrangiges Förderziel zu etablieren.
In der Überarbeitung der Wohnraumförderbestimmungen für das Jahr 2020 sind die Förderkonditionen erheblich verbessert worden. Für eine verstärkte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel wurden gezielt Anreize gesetzt.
Angesichts niedriger Zinsen und steigender Mieten ist der Eigenheimerwerb wirtschaftlich attraktiver denn je. Trotzdem wagen vergleichsweise wenige Menschen den Schritt ins Wohneigentum.
Das Problem ist vielfach nicht die laufende Belastung, die meist nicht höher ausfällt als eine monatliche Miete, sondern das fehlende Eigenkapital. Die Ersparnisse der Haushalte können mit der Immobilienmarktentwicklung nicht mithalten und insbesondere jungen Familien fällt es schwer Kapital anzusparen, wenn sie am Beginn ihres Berufslebens stehen, länger studiert haben oder befristet beschäftigt sind. Sie benötigen eine Starthilfe.
Die Eigentumsförderung des Landes NRW richtet sich insbesondere an junge Familien sowie Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörigen deren Haushaltseinkommen innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen liegen. Dabei wird bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum nicht zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden. Der Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung wird durch die Gewährung gleicher Fördersätze wie in der Neubauförderung gestärkt.
Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Baudarlehen (0,5 Prozent Zinsen, 0,5 Prozent laufende Verwaltungskosten) in Höhe der für Herne geltenden Grundpauschale von 100.300 Euro, zuzüglich einem Familienbonus von 17.000 Euro pro im Haushalt lebenden Kind. Daneben kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bei barrierefreien Objekten angesetzt werden. Die jährliche Tilgung beträgt 1 Prozent bei Neubauten und 2 Prozent bei Bestandsgebäuden.
Die erforderliche Eigenleistung in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten kann auf Antrag um 15 Prozent des Baudarlehens reduziert werden. Nur die Hälfte der Eigenleistung beziehungsweise reduzierten Eigenleistung, ist durch eigene vorhandene Geldmittel oder den Wert eines vorhandenen Baugrundstücks nachzuweisen. Die restliche Eigenleistung kann auch durch Selbsthilfeleistungen eingebracht werden.
Auf Antrag kann ein 7,5 prozentiger Tilgungsnachlass gewährt werden und je nach Bauausführung kombinierte Zusatzdarlehen mit bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass (Holzbau, standortbedingte Mehrkosten oder besondere bauliche Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung).
Als Ansprechpartner sowohl für wohnwirtschaftliche Investoren als auch für Privathaushalte hilft die kommunale Bewilligungsbehörde im engen Austausch mit der NRW.Bank und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) in allen Förder- und Verfahrensfragen. Für individuelle Beratungstermine kontaktieren Interessierte das Team der Wohnraumförderung im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne unter Telefon 0 23 23 / 16-3710 (Kirsten Süßmeier), oder 0 23 2 3/ 16-3753 (Melanie Thiem) und 02323 / 163774 (Oliver Oster).