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Das Offensichtliche muss nicht versteckt werden – heilige Kühe werden nicht geschlachtet.

Eine Dunkhase von Hinckeldey Kolumne

Die heiligen Kühe des Gesundheitswesens

Die Zeit des Jahreswechsels, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen Kassensturz machen, ist die Zeit des Jammerns über Kostensteigerungen. Und es ist die Zeit des so schüchtern wie fruchtlosen Herumkurierens an den zahlreichen Konstruktionsfehlern des deutschen Gesundheitssystems.

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Die heiligste Kuh: Das Sachleistungsprinzip

Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey.

Kennen Sie den Begriff „Sachleistungsprinzip“? Es gehört zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung und ist in § 2 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) als Standard vorgesehen. Es ist die heiligste der vielen heiligen Kühe im deutschen Gesundheitswesen, die die Kostenspirale in der Rotation halten. Vereinfacht bedeutet das, Sie gehen zum Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, ins Krankenhaus, zum Physiotherapeuten oder sonst einem sogenannten „Leistungserbringer“ und müssen sich über Abrechnung und Bezahlung keine Gedanken machen. Die „Leistungserbringer“ rechnen ihre Leistungen über die zuständigen Kassenärztlichen- bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder im Falle der Krankenhäuser und Physiotherapeuten direkt mit den Krankenkassen ab. Eine Vergütungspflicht des Versicherten besteht nicht.

Noch ne Kuh: Das Zuzahlungsverbot

Für die sogenannten Selbstzahler, gemeinhin als Privatpatienten bezeichnet, gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie sind für die Bezahlung ihrer Rechnung selbst verantwortlich. Das hat durchaus Vorteile. So bekommen sie bekanntlich oftmals raschere Termine beim Facharzt. Auch sind manchmal bestimmte Serviceleistungen, die Kassenpatienten nicht verkauft werden dürfen (§ 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 1 SGB V, „Zuzahlungsverbot“ – eine weitere heilige Kuh), eingeschlossen.

Aber es ist das Problem der Privatpatienten, wie sie den Rechnungsbetrag von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Wenn sie unverhältnismäßig viele überflüssige Leistungen in Anspruch nehmen, kann es ihnen geschehen, dass die private Krankenversicherung die Erstattung verweigert. Insbesondere die Beihilfe der Beamten ist da schon mal ziemlich kreativ.

Prinzipiell wäre das Kostenerstattungsprinzip auch für Kassenpatienten möglich. Aber weder Krankenkassen noch Ärzte können damit umgehen. Deshalb wird das den „Kassenpatienten“ auch gar nicht offeriert, obwohl vermutlich nur ein verschwindend geringer Anteil von ihnen damit überfordert wäre.

Sachleistungsprinzipn eine feine Sache?

Auf den ersten Blick erscheint also das Sachleistungsprinzip eine feine Sache zu sein. Der Pferdefuß ist aber, dass die Patienten ihrer Eigenverantwortung völlig entbunden sind. Ja, sie erfahren nicht einmal, welche Kosten sie für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung verursachen, die die gesetzliche Krankenversicherung, also die Versichertengemeinschaft, zu tragen hat.

Förderung des Anspruchsdenken

Das Sachleistungsprinzip ist so geradezu ein Intensivtraining der Bevölkerung in Sachen Verantwortungslosigkeit und Anspruchsdenken. Dadurch ist es zur Mutter aller Flatrates geworden, die zu einer nicht abebbenden Welle der Nachfrage nach medizinischen Leistungen führt. In diesem System kontrolliert weder der Kassenpatient seine Rechnung noch prüft eine Krankenkasse die Notwendigkeit der vom einzelnen Patienten abgerufenen Leistungen. Daraus ergibt sich auch eine gewisse Anfälligkeit des Systems für Manipulationen. So erfolgen Überprüfungen der Ärzte erst viel später anhand statistischer Fachgruppenvergleiche. Damit ist aber weder die stetige Welle der Nachfrage zu greifen noch der Einzelfall des Patienten zu prüfen.

Anfälligkeit für Manipulationen

Die Anfälligkeit für Manipulationen lässt sich jedoch trefflich verwerten, um die teils bizarren bürokratischen Kontroll-, Überwachungs-, Regulierungs- und Rationierungsmechanismen zu rechtfertigen. Um der Explosion der Leistungsmenge zu begegnen ist es allemal komfortabler, mit allerlei Schikanen den Ärzten das Bedienen der Nachfrage von Leistungen zu verleiden, als sich dem Zorn der Bevölkerung auszusetzen. Das bedeutet konkret, dass nur für eine begrenzte Zahl an (Kassen-)Patienten eine begrenzte Zahl an Leistungen zu Verfügung steht. Darüber hinaus gehende Leistungen werden definitiv nicht bezahlt. Wenn Sie also lange Wartezeiten auf Termine beim Facharzt oder Psychotherapeuten beklagen, liegt das das nicht an der Faulheit der betreffenden Kollegen. Es liegt daran, dass das System mit seinen Pauschalierungen und Budgetierungen nicht in der Lage ist, den letztlich überflüssigen Konsum unnötiger Leistungen zu begrenzen.

Heilige Kühe dürfen nicht geschlachtet werden

Eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens – die geeignet ist wäre, die Kostenspirale anzuhalten oder gar zurückzudrehen – müsste den Endverbraucher, also den Patienten, für sein Konsumverhalten in die Verantwortung nehmen. Sie müsste somit beim Sachleistungsprinzip ansetzen. Das aber ist eine „heilige Kuh“ und die schlachtet man bekanntlich nicht.

Samstag, 31. Januar 2026 | Autor: Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey