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Die Geldbox-Plombe U 5

Wie sicher ist die Geldbox-Plombe U 5 ? Diese Frage rückt nach vier von acht Verhandlungstagen vor der Strafkammer von Hernes Amtsgerichtsdirektor Schrüfer immer mehr in den Mittelpunkt eines Prozesses, in dem es um das Verschwinden von 2.300 Banknoten im Gesamtwert von 115.000 Euro am 28.Mai 2015 geht, die damals verplombt und versiegelt in einer Geldbox der Bundesbank um 9:41 Uhr in der Sparkassenfiliale Baukau an der Germanenstraße 77 von einem Geldtransporter des Westfälischen Wachschutzes (WWS) angeliefert wurden und beim Öffnen durch die Kassiererin im Kassenbereich 22 Minuten später nicht mehr da waren. Stattdessen befanden sich in der Geldbox Kindernahrung und Waschmittel mit dem gleichen Gewicht der vor laufenden Kameras der Bundesbank verpackten 2.300 Banknoten von jeweils 50 Euro (halloherne berichtete).

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Arbeitgeberin Sparkasse sah in der zunächst von Polizei und Kripo als Zeugin vernommenen Kassiererin, die in der Tat beim Öffnen der Geldbox das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip verletzt hatte, die Hauptverantwortliche für das Verschwinden des einen Tag vorher bestellten Geldes und sprach im März 2016 nach Kenntnis der Ermittlungssakten der Staatsanwaltschaft die fristlose Verdachtskündigung aus. Dagegen klagte die langjährig beschäftigte Mitarbeiterin mit ihrem jetzigen Verteidiger Duits in zwei Instanzen zwar erfolgreich, doch die Sparkasse erreichte in der Revision beim Bundesarbeitsgericht Erfurt zumindest eine Zurückverweisung des Falles an das Landesarbeitsgericht Hamm. Das stellte das Verfahren ruhend, um das Ergebnis der Verhandlung vor dem Strafgericht abzuwarten. Dort hat die Herner Kammer mittlerweile vier Mitarbeiter der Bundesbank, die beiden Fahrer des Geldtransporters, fast ein halbes Dutzend Polizeibeamte sowie einen Sachverständigen des Landeskriminalamts vernommen.

Dabei rückte immer mehr die Frage in den Fokus, wie es denn möglich gewesen sein könnte, die Geldbox im rundum einsehbaren Kassenbereich der kleinen Filiale zu öffnen, das Geld zu entnehmen und Ersatz in Form von Kindernahrung und Waschmitteln reinzupacken. Dass die Geldbox angeblich unversehrt in Herne ankam, erläuterte der Sachverständige in seinem Gutachten mit der technisch ohne Beschädigung unüberwindbaren Plombe des Modells U 5, deren Federmechanismus beim Verschließen hörbar einklickt. Dann die große Überraschung am vierten Verhandlungstag bei der Zeugenvernehmung der beiden Kollegen aus der Filiale und eines Sparkassenkassierers, der damals nachmittags die verwaiste Kasse übernommen hatte. Die Filialleiterin, damals im Büro und erst später dazu gerufen, bestätigte, dass wegen der geringen Mitarbeiterzahl das Vier-Augen-Prinzip beim Öffnen von Geldboxen ab und zu schon mal nicht möglich sei.

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Der Kollege der Kassiererin, von der Frau nach dem Öffnen sofort alarmiert, hatte sich damals nach einer Woche telefonisch an den Ermittlungsführer der Kripo gewandt und berichtet, er habe eine der angeblich so sicheren Plomben im Selbstversuch beschädigungsfrei geöffnet und wieder verschlossen. Und der damals eingesprungene Kassierer berichtete von einem ihm namentlich bekannten WHS-Fahrer, der ihm im März dieses Jahres erklärt habe, dass die angeblich so sicheren Plomben des Typs U 5 bei Geldtransporten in der Vergangenheit schon „mehrfach“ von selbst aufgesprungen seien. Der Verteidiger der angeklagten Kassiererin will sich jetzt um eine Vorladung dieses Zeugen bemühen. Sollte sich die Anfälligkeit dieser von Bundesbank und Geldinstituten verwendeten Plomben bestätigen, wäre es wohl angebracht, den Weg der Geldbox rückwärts zu verfolgen. (AZ 8 Ls 26/17)

| Autor: Helge Kondring