halloherne.de

lokal, aktuell, online.
Alete oder Knete

Beim Bundesarbeitsgericht geht es weiter

Babynahrung statt Banknoten

Eigentlich war der Prozess um die fristlose Kündigung einer Filialmitarbeiterin der Herner Sparkasse nach den Niederlagen des Geldinstituts in erster (Herne) und zweiter Instanz (Hamm) beendet, denn das Landesarbeitsgerichti (LAG) Hamm ließ im Sommer 2017 eine Revision gegen sein Urteil nicht zu und stellte die Sparkasse vor das große Problem, wie man in Zukunft eine langjährig Beschäftigten, zu der man wegen verschwundener 115.000 Euro aus einem Ende Mai 2015 von der Frau allein geöffneten Geldpaket der Bundesbank in der Filiale Baukau kein Vertrauen mehr hatte, weiter beschäftigen sollte. (halloherne berichtete mehrfach).

Anzeige: Osterbrief

Aber mittlerweile hat die Sache eine ganz neue Entwicklung genommen. Am 27. Mai 2015 hatte die Frau bei der Bundesbank die 115.000 Euro in Fünfzigern geordert, die vor laufender Kamera verpackt und verplombt wurden und am 28. Mai um 9.40 Uhr in Baukau eintrafen. Die Frau nahm das Geldpaket entgegen, öffnete es aber erst 20 Minuten später, weil sie noch mit Buchungen für einen Kunden beschäftigt war. Beim Öffnen verstieß sie allerdings gegen das verbindliche Vier-Augen-Prinzip, weil sie keinen Kollegen hinzugezogen hatte. Das Paket enthielt statt Bargeld Babynahrug und Waschmittel vom exakt gleichen Gewicht wie das verpackte Bargeld. Ein alarmierter Kollege sorgte für die sofortige Einschaltung der Polizei, doch der gesamte Ablauf bis dahin ließ die Frau bei ihrem Arbeitgeber selbst in Verdacht kommen. Dafür sprachen nach Darstellung von Personalchef Frank Hofmann und Rechtsanwältin Inken Hansen auch die finanziell angespannte Situation der Frau mit „einem bis zum Anschlag von 15.000 Euro überzogenen Gehaltskonto“ und einem schon länger arbeitsunfähigen Mann. Dazu drei merkwürde Geldumschläge im zeitnah zum Vorfall zweimal geöffneten Schließfach der Mitarbeiterin mit insgesamt 37.000 Euro, die allerdings nach Überprüfung des Landeskriminalamts mit dem Geld der Bundesbank nichts zu tun hatten.

Die Sparkasse bekam erst zehn Monate später Einsicht in die Ermittlungsakten und sprach im März 2016 die sogenannte „Verdachtskündigung“ aus, die die Mitarbeiterin mit Rechtsanwalt Duits, der gleichzeitig auch ihr Verteidiger im immer noch offenen Strafverfahren ist, arbeitsrechtlich erfolgreich angriff. Ein in beiden Instanzen gerichtlich vorgeschlagenes Ausscheiden auf dem Vergleichsweg hatte die Klägerin sowohl in Herne als auch in Hamm abgelehnt. Sie habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, wolle weiterarbeiten und versuchen, „mit den Kollegen ins Reine zu kommen.“

Anzeige: Glasfaser in Crange

In diesem Schwebezustand beauftragte die Sparkasse ihre Anwältin Inken Hansen, gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht Hamm juristisch vorzugehen. Dabei stehen die Erfolgsaussichten nicht einmal Eins zu Neun, wie Juristen aus Erfahrung berichten. Doch Ende 2017 die Überraschung aus Erfurt. Der zweite BAG-Senat hob die Hammer Nichtzulassung der Revision auf und wird sich demnächst mit dem Fall auseinadersetzen und dabei das Urteil der Vorinstanz vor allem auf rechtliche Fehler überprüfen.

| Autor: Helge Kondring