
Steigende Inzidenzen sorgen für Testpflicht bei Freibädern und Saunen
Corona: Veränderungen bei den Bädern
Alle Herner Bäder (LAGO, Wananas und Südpool) sind verpflichtet, Lockerungen zurück zu nehmen – seit Montag (26.7.2021) gilt wieder die Test- und Nachweispflicht für Sauna- und Badbesuche. Da der Südpool zwischenzeitlich in einen Kombibetrieb umgestellt wurde (Außenbecken und zusätzliche Hallennutzung mit Umkleiden und Duschen), gelten diese Regelungen auch dort vollumfänglich.
Seit Montag (26.7.2021) hat die landesweite Inzidenzstufe 1 wieder Gültigkeit (halloherne berichtete). Mit Bezug auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW von Freitag (23.7.2021) und steigenden Inzidenzen (halloherne berichtet täglich) machen landesweit die Bäder, die nicht in einem reinen Freibadbetrieb sind, die zuletzt durchgeführten Lockerungsschritte ab diesem Zeitpunkt wieder rückgängig.
Ausweis und GGG-Regel Pflicht
Wer somit ab sofort das Wananas, den Südpool oder das LAGO besuchen möchte, muss wieder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen oder den Nachweis einer (vollständigen) Impfung bzw. Genesung erbringen und auch einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Führerschein, Versichertenkarte, Schüler- oder Studentenausweis etc.) zwecks Authentifizierung vorlegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder vor Schuleintritt.

Weiterhin gelten in den unterschiedlichen Bereichen weiterhin Personenobergrenzen, die auch über digitale Buchungsportale mit Zeitslots gesteuert werden.