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Maskenpflicht gilt generell wieder in Innenräumen.

Ab Montag, 26. Juli 2021

Landesinzidenzstufe 1 in NRW

Seit acht Tagen liegt die landesweite Corona-Inzidenz über 10, daher wird mit Wirkung von Montag, 26. Juli 2021, in Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 ihr Gültigkeit bekommen. Auch in Herne liegt der Inzidenzwert am heutigen Samstag (24.7.2021) erstmals seit dem 21. Juni 2021 wieder über 10. Hier geht es zu den Corona-Infos. Die Landesinzidenzstufe 1, greift bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35. Ist dies über acht Tage in Folge der Fall, dann greifen laut Gesundheitsministerium automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen. Wichtig ist, dass diese auch überregionale Bedeutung haben. Das heißt, sie sind auch in Kreisen und kreisfreien Städten von Gültigkeit, die eine Inzidenz von 0 haben.

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußert sich froh darüber, dass „wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln.“ Denn auch wenn die Inzidenzzahlen immer noch recht niedrig seien, so hätten sie sich innerhalb von neun Tagen verdoppelt und dem gälte es einen Riegel vorzuschiebe. Gleichwohl mahnt Laumann, dass der beste Schutz gegen eine Infektion immer noch eine Coronaschutzimpfung sei. Daher sein Appell: „Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“

Masken gehören auf die Nasen, nicht auf den Rasen!

Welche Maßnahmen greifen ab Montag

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
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Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind auf der Seite des Gesundheitsministeriums für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.

| Quelle: Carola Quickels