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Bedarfsorientierte Notbetreuung sähe dann so aus..

ver.di kritisiert NRW Regelung

Bundesnotbremse wird unterlaufen

Erich Lobach, der Gewerkschaftssekretär ver.di Mittleres Ruhrgebiet nimmt Stellung zu der Bundesnotbremse, durch die Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Dadurch bieten die Kindertageseinrichtungen bis auf Weiteres ausschließlich eine bedarfsorientierte Notbetreuung, wenn der Inzidenzwert über 165 liegt:

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„NRW Familienminister Stamp hat gestern die offiziellen Informationen für Eltern Träger und Beschäftigte zur Umsetzung der Bundesnotbremse in NRW Kitas veröffentlicht. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die NRW Regelungen als völlig unzureichend und als Luftnummer.

Nach dem Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NordrheinWestfalen ändert sich praktisch nichts. Ab einer SiebenTage-Inzidenz von 165 wechselt zwar der bisherige „eingeschränkte Regelbetrieb“ zur „bedarfsorientierten Notbetreuung“, doch dies geschieht ohne praktische Auswirkungen.

Außengelände des Kindergartens St. Franziskus während der Pandemie.

Auch mit der „bedarfsorientierten Notbetreuung“ haben Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist, besondere Härtefälle, Kinder aus belasteten Lebenslagen, Kinder mit Behinderungen, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, Anspruch auf den Besuch der Kindertageseinrichtung.

Als einzige Änderung ist zu nennen, dass Eltern nun eine schriftliche „Eigenerklärung“ abgeben müssen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder sehen. Allerdings ist hierfür keine Überprüfung oder z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers der Eltern vorgesehen.

Dabei ist den pädagogischen Fachkräften sehr wohl bewusst, dass einige Kinder besonders auf den Besuch der Kindertageseinrichtung angewiesen sind, damit sie keinen Schaden nehmen.

Auf völliges Unverständnis stößt bei den Beschäftigten die Tatsache, dass die Testungen der Kinder, im Gegensatz zum Schulbereich, freiwillig bleiben. Die Kita-Fachkräfte berichten darüber, dass die Mehrzahl der Eltern die Selbsttests verweigert und rund 75% der Kinder die Einrichtung ohne Testung besuchen. Es ist somit weder einen verlässlichen Überblick über das Infektionsgeschehen möglich, noch ist das Personal ausreichend geschützt.

Darüber hinaus laufen die Lieferungen der Tests für die Einrichtungen sehr schleppend, es kommt oftmals weniger an, als bestellt wurde und es fehlt an kindgerechten Tests.

Die Gewerkschaft ver.di fordert die ausreichende Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit kindgerechten Testmaterialien und eine Testpflicht als Voraussetzung für den Besuch der Einrichtung.

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Bis zur Realisierung lückenloser Testungen muss es eine echte Notbetreuung geben, bei der sich der Besuch der Kita auf die Kinder beschränkt, denen ansonsten Kindeswohlgefährdung droht und Kinder deren Eltern in systemrelevanten Bereichen tätig sind und dies nachweisen."

| Quelle: Eric Lobach