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Ein positiver Covid-19 Schnelltest - ist der PCR-Test auch positiv, wird eine Quarantäne angeordnet. Bei den Kontaktpersonen richtet es sich nach dem Impfstatus und der Länge des Kontakts (Symbolbild).

Reaktion auf hohe Impfquote, Bürger sollen Kontakte selbst informieren

Änderungen bei Kontaktnachverfolgung

Die Stadt Herne mit dem Fachbereich Gesundheitsmanagement ändert ihre Arbeitsweise im Hinblick auf die Nachverfolgung von Kontaktpersonen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben. Gleichzeitig muss nicht mehr jede Kontaktperson in Quarantäne - trotz der aktuell hohen Fallzahlen (halloherne berichtet täglich). Die Gründe und die Details erläuterte Dr. Angelika Burrichter, stellvertretende Fachbereichsleiterin, zusammen mit Mitarbeiter Patrick Eickelkamp am Montag (22.11.2021) bei einem Pressegespräch.

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„Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Corona-Zahlen wollen wir noch einmal daran erinnern und mitteilen, wann wer derzeit in Quarantäne muss und wann nicht“, sagte Angelike Burrichter. Durch die hohe Impfquote in Herne von rund 80 Prozent sei den Mitarbeitern im Gesundheitsamt aufgefallen, dass sich die Kontaktnachverfolgung anders darstelle.

Freiwillige Quarantäne möglich

Neu ist, dass nun nur noch nicht geimpfte Kontaktpersonen sowie Geimpfte mit Krankheitssymptomen für zehn Tage in Quarantäne müssen - neben der selbst nachweislich infizierten Person, versteht sich. Verkürzt werden kann die Quarantäne mit einem PCR-Test nach fünf bzw. einem Schnelltest nach sieben Tagen.

Das bedeutet, vollständig, also mindestens zwei Mal geimpfte Bürger ohne Symptome, müssen sich als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne begeben - können dies selbstverständlich aber aus Gründen des Ansteckungsschutzes während der üblichen Inkubationszeit freiwillig tun. Es gelte aber, besonders Abstand zu gefährdeten Personengruppen zu halten. Diese Umsetzung sei eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Dr. Angelika Burrichter, stellvertretende Fachbereichsleiterin Gesundheitsmanagement (Mitte).

Um bei der Vielzahl an aktuellen Fällen den Überblick zu bewahren und mit möglichen Ordnungsverfügungen hinterher zu kommen, werden nun die Bürger selbst mit ins Boot geholt. Es bleibt dabei, dass alle Infizierte vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. „Neu ist, dass die Infizierten nun von uns gebeten werden, ihre engen Kontaktpersonen selbst zu informieren. Sie bekommen dazu von uns ein Infoblatt, um das genauer unterscheiden und eingrenzen zu können“, berichtet Angelika Burrichter. „Als enge Kontaktpersonen gelten Menschen, die dem eigenen Haushalt angehören, sich längere Zeit im Nahbereich oder in schlecht gelüfteten Räumen mit der infizierten Person aufgehalten haben.“

Registrierung über Internetformular

Trifft einer dier vorher genannten Punkte zu, soll sich die Kontaktperson dann über ein Formular auf der Stadthomepage unter www.herne.de/corona selbst registrieren. Aber: Gehört der oder die Infizierte zum Kreis von vulnerablen Personen oder Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen oder Pflegeheimen, wird das alte System - sprich eine direkte Kontaktaufnahme vom Gesundheitsamt - angewendet.

Das Formular befindet sich nach Angaben von Patrick Eickelkamp in den letzten Zügen der IT-Abteilung, es soll „schnellstmöglich“ online gehen, voraussichtlich bis Freitag, 26. Novemer 2021. Die angegebenen Daten gehen direkt an das Gesundheitsamt, welches dann im Einzelfall über eine mögliche Quarantäne entscheidet. Sollte die Entscheidung ein „Ja“ sein, gibt es nur noch eine Ordnungsverfügung zur angeordneten Quarantäne - ein expliziter Anruf erfolgt nicht mehr, auch das ist eine Neuerung.

Vollständig geimpfte Personen müssen nur noch bei Krankheitssymptomen in Quarantäne (Archivbild).

„Wir sind der Meinung, dass sich die Bürger dieser Eigenverantwortung bewusst sind und denken daher, dass es der richtige Zeitpunkt für die Umstellung ist“, hält Angelike Burrichter fest. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden. Die Motivation zur Umstellung habe sich Schritt für Schritt entwickelt. „Außerdem haben wir bei den vielen Telefonaten die hohe Impfquote festgestellt.“

Quarantäne ist kein Krankenschein

Patrick Eickelkamp weist explizit nochmal daraufhin, dass eine Quarantäneanordnung kein Krankenschein, also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wäre: „Wer die Möglichkeit zum Homeoffice hat, sollte dann dort weiterarbeiten.“ Alles weitere sei mit dem Hausarzt und dem Arbeitgeber zu besprechen.

Weiter bleibt es dabei, dass die Bundeswehr erneut die Stadt unterstützen soll (halloherne berichtete). „Wir haben mit der Bundeswehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden dann eingesetzt, wenn es irgendwo Corona-Ausbrüche gibt oder die vulnerablen Personen kontaktiert werden müssen“, erläuterte die stellvertretende Fachbereichsleiterin.

Für Personen ohne Internetzugang oder Erfahrung in der digitalen Welt sei weiterhin auch die Verbindung per Telefon verfügbar, versicherte Eickelkamp. Beide äußern sich zufrieden über die Geimpften in Herne und wünschen sich, dass sich die Quote weiter erhöht.

Montag, 22. November 2021 | Autor: Marcel Gruteser