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Benkert kämpft um jeden Hunderter

Wenn der Personalchef eines weltweit vertretenen Unternehmens mit Stammsitz in Herne "von enorm hohen Kostendruck" spricht und dafür das bisherige Ausscheiden von 41 Mitarbeitern "ohne betriebsbedingte Kündigungen" als Beleg anführt, kann sich ein Zuhörer vor dem Arbeitsgericht vorstellen, was beim marktführenden Hersteller des Mundstückpapiers der meisten ZIgarettenmarken an der Industriestraße 12 im Augenblick große Sorgen bereitet. Die Deutsche Benkert GmbH und Co KG, in fünfter Generation geführtes und 1920 in Dresden gegründetes Familienunternehmen, sucht durch "Änderung und Umgestaltung betrieblicher Organisationsformen" Möglichkeiten, auch durch Verkürzung von Arbeitszeiten Personalkosten einzusparen.

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Dabei macht die vor Gericht von Personalchef Bomm und Assessor Bergmann vom Arbeitgeberverband vertretene Firma mit ihren über 300 Mitarbeitern in Herne auch vor einem Job mit 15 Wochenstunden nicht Halt, wie Industriekauffrau Marion G.-W. nach zehnjähriger Beschäftigung am 11. Mai erfahren musste. Die 51-Jährige mit achteinhalb Stunde im Empfang (montags), vier Stunden in der Materialausgabe von Bestellungen der einzelnen Abteilungen und zweieinhalb Stunden bei der 1993 gegründeten Benkert-Tochter MPE (Microperforation Engineering GmbH) erhielt die Änderungskündigung zum 31. August mit Reduzierung der Arbeitszeit auf 8,2 Stunden und einem Lohnverlust von 1102 auf 624 Euro brutto.

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Mit dem Datum der Änderungskündigung habe man auch Rücksicht auf die Unterhaltsverpflichtung der mit Rechtsanwältin Dietlinde Neumann klagenden Mutter eines unterhaltsberechtigten Kindes genommen, das ab August eine vergütete Ausbildung beginnt. Bei der Auswahl der infrage kommenden Mitarbeiterinnen habe es nur die Alternative zu einer wesentlich älteren und schon dreißig Jahre beschäftigten Kollegin, von der Klägerin im Bedarfsfall auch regelmäßig vertreten, gegeben, so die Firmenvertreter weiter. Die Klägerseite plädiert allein schon deshalb für die Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit, weil bereits die Vertretung der Kollegin, die jetzt die Arbeit der Klägerin teilweise mit übernommen habe, aufs Jahr umgerechnet diese wöchentliche Arbeitszeit rechtfertige. Dazu müssen beide Seiten jetzt noch schriftlich Stellung nehmen, bevor Richterin Große-Wilde Ende September in Kammerbesetzung entscheiden kann. (AZ 3 Ca 1223/16)

| Autor: Helge Kondring