07.04.2020 Westfalen (lwl). Bisher durften ausschließlich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden, selbst wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls eine solche Betreuung eigentlich vorsahen. Die NRW-Ministerien für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie für Schule und Bildung (MSB) haben beschlossen, ab sofort auch diesen Kindern eine Notbetreuung zu ermöglichen. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) begrüßen die Entscheidung, die hilft, das Kindeswohl im Einzelfall sicherzustellen.