halloherne.de lokal, aktuell, online.
Forderungen von Karl Lauterbach sind realitätsfern.

Eine Dunkhase von Hinckeldey Kolumne

Zwei-Klassen-Medizin – ein Uralt-Klischee

Ich habe in meinem Berufsleben etliche Zehntausend Magen- und Darmspiegelungen durchgeführt. Es ist mir nie gelungen, am Schlund oder am Gesäß den Privatpatienten vom Kassenpatienten zu unterscheiden. Beide bekommen bei Eingriffen die gleichen Medikamente. Unterschiede bei dem Eingriff an sich sind unmöglich.

Anzeige: Verkehrswacht Wanne-Eickel - Aktiv in Herne
Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey.

Auch bei verordneten Medikamenten bekommen die Privaten wie die Kassenpatienten heutzutage Generika, weil die Apotheken die ursprünglichen Originalpräparate oft gar nicht vorrätig haben. Nicht wenige Privatpatienten zahlen ihre Medikamente auch aus eigener Tasche, weil ihnen sonst die Versicherungsbeiträge über den Kopf wachsen. Allerdings sind sie in der Apotheke meist schneller fertig. Sie bekommen nämlich das, was auf dem Rezept steht. Beim Kassenpatienten muss der Apotheker erst umständlich suchen, welches Präparat die Krankenkasse in diesem Quartal gerade bezahlt.

Budget bestimmt die Terminplanung

Aktuell reduziert sich der Begriff der Zwei-Klassen-Medizin fast ausschließlich auf die unterschiedliche Terminvergabe, vor allem in der Facharztpraxis. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die teils geradezu abenteuerlichen Wartezeiten von Kassenpatienten in einigen Fachdisziplinen auf einen Termin sind ein Missstand und völlig inakzeptabel. Diese Wartezeiten zu reduzieren ist das eigentliche Problem. Es ist aber völliger Unsinn, zu behaupten, Kassenpatienten würden nur deshalb solange auf einen Termin warten, weil die Privaten den Terminplan verstopfen. Selbst wenn sich die Privatpatienten in die Warteschlange einreihen müssten, würde das die Wartezeit der Kassenpatienten um keinen Tag reduzieren. Der einzige Grund für lange Wartezeiten: das Praxisbudget. Das haben die Krankenkassen erfunden, mehr bezahlen sie nicht. Das Budget bestimmt die Terminplanung.

Es würde den Rahmen dieser Kolumne sprengen, alle perfiden Tricks aufzuzählen, die die Krankenkassen in die Gebührenordnung hinein verhandelt haben, mit denen sie die Ärzte zwingen, über das Budget hinaus zu arbeiten. Notfälle werden bewusst außen vorgelassen. Dabei ist mir aus fast 30 Jahren Praxistätigkeit kein Fall in Erinnerung, bei dem ich ein Problem gehabt hätte, bei Dringlichkeit einen angemessenen Behandlungstermin für meine Patienten in einer mitbehandelnden Praxis zu bekommen. Ebenso erfolgte, wenn mir von einem Arzt die Notwendigkeit z. B. einer kurzfristigen Magenspiegelung attestiert wurde, der Eingriff ggf. noch am gleichen Tag. Bei ärztlich erkannten Notfällen ist eine gesundheitsrelevante Terminverzögerung eine Rarität. Notfälle sind nicht planbar. Sie sprengen aber den Rahmen des Budgets und werden daher meist zum Nulltarif abgearbeitet. Nur die Kosten der Untersuchung, auf denen bleibt die Praxis sitzen. Tatsächlich sind derzeit mehr als 10 Prozent der Leistungen in Facharztpraxen extrabudgetär und demzufolge unbezahlt.

Praxiszeiten kaufen? Nein! Hier greift das Zuzahlungsverbot.

Nun könnte man, wenn man es sich leisten kann oder will – z.B weil man eine bestimmte Frage vor einem geplanten Urlaub geklärt haben möchte, vielleicht auf die Idee kommen, eine Leistung außerhalb der üblichen Praxiszeiten zu „kaufen“ und privat zu bezahlen. Das geht aber nicht! Das „Zuzahlungsverbot“ verbietet dem Kassenarzt den Verkauf einer derartigen Sonderleistung an seine Kunden selbst dann, wenn diese mündig und in eigener Verantwortung dies verlangen. Das „Zuzahlungsverbot“ ist im Kern eine Entmündigung der Patienten. Es ist eine „heilige Kuh“, die zu schlachten Sache der Politik wäre. Könnte es sein, dass den Krankenkassen und der Politik gerade der unmündige Patient, den man mit allerlei Klischees hinters Licht führen kann, doch lieber ist?

Gedeckeltes Praxisbudget

Eine Arztpraxis ist ein Wirtschaftsunternehmen. Als solches muss sie Gewinne erwirtschaften, sonst geht sie pleite. Sie ist also gut beraten, Leistungen nur in dem Maße zu erbringen, wie diese ausreichend bezahlt werden. Mit Leistungen, die nicht oder nicht ausreichend bezahlt werden, hat sie Probleme. Wenn ein Kassenpatient also mal länger auf einen Routinetermin warten muss als der Private, liegt das daran, dass der Private seine Leistungen zu 100 Prozent bezahlt. Für den Kassenpatienten wird nur solange bezahlt, bis das Budget der Praxis erschöpft ist. Danach arbeitet die Praxis umsonst und das tut sie nur ungern, z. B. in Notfällen, die von einem Arzt bescheinigt werden.

Lauterbachs Forderung? – Sinnbefreit!

Die Forderung von Karl Lauterbach, die Abfrage des Versicherungsstatus bei der Terminvergabe zu verbieten, ist völlig verkopft und realitätsfremd. Das mag evtl. bei Doctolib noch funktionieren, am Telefon und erst recht bei einer Terminvergabe in der Praxis muss der Versicherungsstatus zwangsläufig erhoben werden. Vor allem reduziert sich dadurch die Wartezeit für Kassenpatienten in keiner Weise. Der Vorschlag folgt dem alten sozialistischen Prinzip: Mache den Reichen ärmer, dann geht es dem Armen zwar nicht besser, aber er muss sich auch nicht mehr ärgern.

Einen Vorschlag hätte ich allerdings: Wiedereinführung einer Praxisgebühr nur bei Facharztpraxen, mit Überweisung vom Hausarzt 30 Euro, ohne Überweisung mindestens 60 Euro. Ich vermute, damit würde sich das Problem der Wartezeiten ohne Auswirkung auf die Volksgesundheit innerhalb weniger Monate erledigen.

Anzeige: 15 Minuten mit Gott - Crange 2026

Das Faktum ist also

Die Leistung, die bezahlt wird, wird auch erbracht. Bei Umfang und Art der Leistung gibt es keine Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten. Alles andere ist ein Klischee.

Freitag, 27. März 2026 | Autor: Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey