halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Wewole: Kuriose Abmahnung

Die Urkunde, die Wewole-Mitarbeiter Marcus L. die Qualifikation als Pfleger bescheinigt, ruhte seit Anstellung des Mannes im Jahr 2001 in der Personalakte und wurde bei den alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungen durch die Heimaufsicht mindestens viermal auch kontrolliert. Beim letzten Besuch der Heimaufsicht im Juni 2017 war diese Urkunde plötzlich nicht mehr da und führte zur Beanstandung. Der Mitarbeiter, auch Mitglied des Betriebsrats, wurde aufgefordert, möglichst schnell für eine Zweitschrift zu sorgen. Das geschah am 27. September 2017 - aber erst nach erneuter Aufforderung Anfang September. Der Stiftung als Arbeitgeberin ging das allerdings nicht schnell genug, und L. handelte sich deswegen eine Abmahnung ein, gegen die er mit Rechtanwalt Potthof-Kowol Klage erhob. Immerhin bleiben Abmahnungen in der Regel zwei Jahre in der Personalakte und können bei Wiederholung ähnlicher Vorfälle arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben.

Anzeige: Glasfaser in Crange

Im Gütetermin vor Arbeitsrichter Kühl hielt Klägeranwalt Potthoff-Kowol der Gegenseite erst einmal vor, für das Verschwinden der Urkunde aus der Personalakte verantwortlich zu sein. Das stellte Wewole-Anwalt Ücker zwar nicht in Abrede, verteidigte seine Mandantin aber mit dem Argument, „dass ein Arbeitgeber auch mal gegen ein Betriebsrats-Mitglied Flagge zeigen darf.“ Nun liegt die Abmahnung schon mehr als vier Monate in der Personalakte, sodass die Klägerseite anregte, es am 31. März 2018 nach dann einem halben Jahr gut sein zu lassen. Damit traf der Anwalt genau die Meinung des Richters, der mit dem Hinweis „Ich würde auch den 31. März vorschlagen“, einen Vergleich anregte. Doch den konnte der Wewole-Anwalt nicht so einfach abschließen und bat um eine Bedenkzeit von zwei Wochen, um die Sache mit seiner Mandantin zu besprechen. Am 17. Februar 2018 wissen dann alle Seiten mehr. (AZ 2 Ca129/18)

Anzeige: Spielwahnsinn 2024
| Autor: Helge Kondring