
NGG warnt vor Prellerei
Weihnachtsgeld muss gezahlt werden
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt vor Prellerei beim Weihnachtsgeld in Herne. In Hotels, Gaststätten und Bäckereien wird häufig das Weihnachtsgeld geprellt: Fast jeder zweite Beschäftigte aus diesen Branchen wird in Herne vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die NGG aus. Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht – und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben. Die NGG Ruhrgebiet spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden – und mit 2.400 Beschäftigten in Herne auch wichtigen – Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß.
Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister in Herne Pflicht“, so der Gewerkschaftssekretär der NGG Ruhrgebiet, Adnan Kandemir. Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen – nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen“, so Kandemir. Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Oberhausen unter Tel 0208/305 8220. Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch – notfalls vor Gericht.