
Von der Abmahnung bis zur Zahlungsklage
Die Spannweite der eingehenden Klagen beim Arbeitsgericht Herne reicht alphabetisch von Abmahnungen bis Zahlungsklagen. Im abgelaufenen Jahr 2015 waren es genau 3.235 Klagen und sogenannte Eilverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, die in den sechs Service-Einheiten des auch für den Kreis Recklinghausen (außer Gladbeck) zuständigen Arbeitsgerichts an der Schillerstraße 39 eingingen und in Güte-Terminen und im Bedarfsfall danach in Kammerbesetzung mit jeweils zwei ehrenamtlichen Richtern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite von den sechs Richterinnen und Richtern zur Verhandlung verhandelt wurden. Einer davon ist Arbeits-Gerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender aus Bochum, der am Montag ( 1.2.2016) genau ein Jahr tätig war und zum ersten Mal eine Jahresbilanz zog. Danach hatten er und seine drei Kolleginnen und zwei Kollegen 2015 eine durchschnittliche pro-Kopf-Belastung von jährlich fast sechshundert oder monatlich rund fünfzig neu zu bearbeitende Fälle auf dem Schreibtisch, rund drei Prozent weniger als 2014, wobei es 2014 nur fünf volle Richterstellen in Herne gab.

Mit der Hilfe der ab August 2015 zumindest mit einer halben Richterstelle wieder besetzten 6. Kammer konnte das Arbeitsgericht im letzten Jahr 3.292 Verfahren erstinstanzlich erledigen. Davon endeten lediglich 7,7 Prozent durch streitige Urteile, während die große Mehrheit von 64 Prozent zumeist schon im Gütetermin durch Vergleich beendet werden konnten. "Die Zahl der Urteile und der Vergleiche ist jeweils leicht angestiegen," so Dewender. Außerdem konnte durch die Neubesetzung der 6. Kammer mit Richterin Lohölter "noch zügiger terminiert werden," machte Dr. Sascha Dewender der gesamten Mannschaft an der Schillerstraße nach einem Jahr ein Kompliment. Das ist regelmäßig auch aus dem Mund von Prozessvertretern aus anderen Gerichtsbezirken zu hören, wenn sie zu Terminen nach Herne kommen. Bei den "Streitgegenständen" handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten "Bestandsstreitigkeiten" und da vor allem um Kündigungsschutzklagen. Auf dem zweiten Platz rangieren die Zahlungsklagen. Weiter geht es mit Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Eingruppierungen, Versetzungen, Befristungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen. In den sogenannten Beschlussverfahren geht es um Auseinandersetzungen zwischen den Betriebsparteien Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Mitarbeitervertretung (in konfessionellen Einrichtungen sowie Krankenhäusern oder Alten-und Pflegeheimen).