Verfolgungsjagd galt dem falschen Auto
Eine filmreife Verfolgungsjagd lieferten sich nach Angaben der Polizei in der Nacht zu Donnerstag (11.2.2016) drei Autofahrer - zufällig direkt vor den Augen der Dortmunder Polizei. Um 0.48 Uhr fuhren zivile Beamte der Dortmunder Polizei auf der B 54 Richtung Innenstadt. In Höhe der B 1 wurden sie plötzlich links von einem Mercedes aus Recklinghausen (RE) überholt. Hinter dem Mercedes fuhr ein BMW aus Herne (HER) in verdächtiger Weise. Zeitgleich überholte ein weiterer Mercedes aus Wanne-Eickel (WAN) die Polizeibeamten. Um einen Zusammenstoß mit einem der drei Fahrzeuge zu vermeiden, leiteten die Polizisten eine Vollbremsung ein - dann folgten sie den drei Fahrzeugen, die auf die B 1 in Richtung Bochum auffuhren.
Die Polizisten mussten stark beschleunigen, um zumindest Sichtkontakt zu dem Trio zu halten. Dabei beobachteten sie mehrere Fahrstreifenwechsel und Überholmanöver, bis sich schließlich der BMW (HER) unmittelbar vor der Abfahrt Dorstfeld vor den Mercedes (RE) setzte, ihn ausbremste und mitten auf der Autobahn zum Anhalten nötigte. Der zweite Mercedes (WAN) blockierte den Recklinghäuser derweil seitlich, so dass alle drei Autos mitten auf der B 1 zum Stillstand kamen. Als die zivilen Beamten ihr Auto auf dem Seitenstreifen anhielten, waren bereits vier Insassen aus dem BMW und dem Mercedes (WAN) ausgestiegen und schrien den Fahrer des RE-Mercedes' an.
Wie sich herausstellte, war einem der vier Männer, einem 31-jährigen Mann aus Herne, am Abend zuvor sein Mercedes geklaut worden. Er und sein Bekannter machten sich mit zwei weiteren Männern auf die Suche nach dem Auto. Als sie dann den Mercedes (RE) entdeckten, nahmen sie an, dass es sich um den gestohlenen Pkw handelte und starteten die Verfolgung. Polizeiliche Ermittlungen ergaben aber, dass es sich nicht um das gestohlene Auto handelte und der Fahrer (33, aus Waltrop) zu Unrecht verfolgt wurde.
Nun wird gegen die beiden Verfolgungs-Fahrer (23 und 27 Jahre, aus Herne) wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, Nötigung sowie wegen der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt.