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Teure Trennung von Anzeigenberaterin

Herten / Recklinghausen / Herne. Schon bevor sie am 30. Dezember 2014 ihre Kündigung bekam, erfuhr Anzeigenberaterin Ursula Q. aus ihrem Kundenkreis, dass sie angeblich nicht mehr für das Medienhaus Bauer tätig sei. Dafür habe eine am 1. Dezember als Nachfolgerin eingestellte Kollegin gesorgt, vermutete die 54 Jahre alte und seit 15 Jahren im Bereich Herten tätige Anzeigenberaterin, noch bevor sie die Kündigung in Händen hatte.

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Die Frau erhob mit Rechtsanwalt Thomas Reddemann Klage vor dem Herner Arbeitsgericht, wo Richterin Rohkämper-Malinowski die Sache als Gütetermin am Freitag (23.1.2015) auf der Terminrolle hatte. Die eigentliche Verhandlung hatte da aber schon im Aufenthaltsbereich des Gerichts stattgefunden, wo sich die Klägerseite mit Verleger Kurt Bauer an einen Tisch gesetzt und eine Vergleichslösung ausgearbeitet hatte, die die Richterin nur noch zu Protokoll nehmen musste.

Danach endet das monatlich mit 3.334 Euro brutto dotierte Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen am 30. Juni dieses Jahres, die Frau bleibt bis dahin bei voller Bezahlung "unwiderruflich" freigestellt und bekommt dazu noch eine Abfindung von 25.000 Euro brutto. Sollte die Klägerin vor Ende Juni vorzeitig ausscheiden, weil sie beispielsweise einen neuen Job findet, erhält sie für jeden Tag des dann verkürzten Arbeitsverhältnisses eine zusätzliche Abfindung von 67 Euro. Eine Sondervergütung für das erste Halbjahr 2015 gibt es nicht, und eventuell noch offene Provisions-Ansprüche für 2014 gelten nach diesem Vergleich ebenfalls als "erledigt". (AZ 1 Ca 38/15)

Samstag, 24. Januar 2015 | Autor: Helge Kondring