Stellenabbau bei Elektrofachbetrieb
Der auch im Baunebengewerbe tätige Elektrofachbetrieb Oxyd GmbH vom Grenzweg hat nach einem Auftragsrückgang zwischen 30 und 40 Prozent im Spätsommer dieses Jahres drei seiner 16 Mitarbeiter die Kündigungen geschickt. Dabei traf es in allen Fällen ungelernte Bauhelfer, die auch nicht im Besitz eines Führerscheins waren, sagte Oxyd-Geschäftsführer Murche im Gütetermin vor Arbeitsrichterin Nadia Große-Wilde. Dort hatte ein seit drei Jahren und zwei Monaten beschäftigter Bauhelfer mit Rechtsanwältin Kulp Kündigungschutzklage erhoben, nachdem er am 7. September 2020 zusammen mit seinen beiden Kollegen die Kündigung zum 7. Oktober 2020 bekommen hatte.
Vier Wochen Kündigungsfrist ist aber nach mehr als zwei Jahren Beschäftigung laut Tarifvertrag nur zum Monatsende möglich, wie Richterin Große-Wilde dem Firmengeschäftsführer zu bedenken gab. Dazu die Anregung des Gerichts, neben einer ordentlichen Abrechnung auf der Basis eines Monatslohns von 2.100 Euro brutto bis zum 31. Oktober 2020, auch noch eine Abfindung von 1.500 Euro zu zahlen. Damit gehe er dem Risiko aus dem Weg, im Falle eines für ihn möglicherweise negativen Urteils Anfang 2021 beziehungsweise in der zweiten Instanz in Hamm erst im zweiten Halbjahr 2021 die bis dahin fällig gewordenen Monatslöhne plus Gerichts- und Anwaltskosten nachzahlen zu müssen.
Dieses Argument ließ den Arbeitgeber nachdenklich werden. Und da auch die Anwältin des Klägers mit ihrem nicht erschienenen Mandanten diesen Lösung noch beprechen will, wurde der gerichtliche Vergleichsvorschlag zwar protokolliert aber um einer zweiwöchige Widerrufsfrist bis zum 19. November 2020 ergänzt. Dann hat nicht nur Anwältin Kulp genug Zeit, den Vergleich mit ihrem Mandanten zu besprechen, sondern Geschäftsführer Murche will bis dahin ebenfalls mit seinem Anwalt Rücksprache nehmen. (AZ 3 Ca 1783/20)