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Emailschild mit dem Denkmalschutzzeichen befindet sich an alten, denkmalgeschützten Häusern.

Förderanträge gibt es auf der Homepage der Stadt

Start der Denkmalförderung 2025

Das Förderprogramm des Landes NRW und der Stadt Herne für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen geht in die nächste Runde. So stehen auch in diesem Jahr wieder 50.000 Euro für Maßnahmen an Baudenkmälern zur Verfügung.

Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist, dass die geplante Maßnahme dem Erhalt der denkmalwerten Substanz in besonderem Maße dient. Dazu gehört zum Bespiel die Restaurierung von Holzfenstern, eine denkmalgerechte Fassadeninstandsetzung oder auch die Rekonstruktion von Bauteilen nach historischem Vorbild.

Die Zuwendungen sollen Denkmaleigentümern insbesondere bei den Vorhaben unterstützen, die ohne Förderung schwierig zu finanzieren wären. Je nach geplanter Maßnahme ist eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten möglich, maximal jedoch 8.000 Euro.

Anträge können jederzeit mithilfe des ausgefüllten Vordrucks, der auf der Homepage der Stadt zu finden ist, bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Beantragung und Erhalt einer sogenannten „Inaussichtstellung“ der Fördermittel begonnen werden darf. Bis zum 30. November 2025 muss die Maßnahme abgeschlossen und die Schlussrechnung eingereicht werden.

Infos zur Förderung

Bei Fragen rund um das Thema Förderung stehen die Mitarbeitenden der Denkmalbehörde per E-Mail an oder unter der Tel 02323 / 16 - 30 23 gern zur Verfügung.

Samstag, 15. Februar 2025 | Quelle: Stadt Herne