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v.l. Stefan Kuczera (RVR Beigeordneter Planung), Dr. Frank Dudda (Vorsitzender des Ruhrparlaments), Mona Neubaur (NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin), Garreltd Duin (RVR Regionaldirektor).

Regionalplanänderung zum Ausbau der Windenergie

RVR-Verbandsversammlung im Dezember 2024

Essen/Ruhrgebiet (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer Sitzung (13.12.2024) mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Es geht um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll.

'... wollen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten'

Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der RVR-Verbandsversammlung und Hernes Oberbürgermeister, erläutert: „Unser Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien als heimischem Energieträger zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg des Ruhrgebiets zur grünsten Industrieregion der Welt.“

Bernd Tischler, Bottrops Oberbürgermeister und Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses, ergänzt: „Mit dem Aufstellungsbeschluss für die Regionalplanänderung zeigt die Verbandsversammlung, wie flexibel sie mit dem Regionalplan Ruhr auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Der Regionalplan Ruhr ist das passende Instrument, um künftige Herausforderungen für unsere Region lösen zu können.“

Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr

Geplant: Ausbau der Windenergie.

Neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sehen eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung vor. Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Der Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr sieht eine Flächenkulisse von etwa 2.691 Hektar für den Windenergieausbau vor. Da die Kernruhrgebietsstädte aufgrund ihres hohen Siedlungsflächenanteils nur über ein eingeschränktes Potenzial für den Windenergieausbau verfügen, befindet sich der überwiegende Teil der 113 Flächen im Ballungsrandbereich des Ruhrgebiets.

Ab dem 20. Januar 2025 ist ein sechswöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem sowohl für Behörden und Verbände als auch für Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Bereits jetzt können die Planunterlagen auf der Seite des RVR oder auf der Seite des Ruhrparlaments eingesehen werden.

NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur war in der Verbandsversammlung zu Gast. Sie sagte: „Dass Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Windenergie bundesweit vorangeht, ist das Ergebnis harter Arbeit auf allen Ebenen. Alle Beteiligten eint das Ziel, Ambition und Akzeptanz zu verbinden und die Erneuerbaren Energien umfassend und zügig zu ermöglichen. Dafür bleibt viel zu tun. Das Ruhrparlament zeigt mit seinem heutigen Beschluss, dass es auch im dichtbesiedelten Ruhrgebiet möglich ist, Flächen für die Windenergie auszuweisen. Das ist ein wichtiger Schritt für das Ruhrgebiet auf dem Weg zur nachhaltigen Industrieregion im Herzen Europas und zum Vorbild für klimaneutrales Wirtschaften.“

Donnerstag, 19. Dezember 2024 | Quelle: idr